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Donnerstag, 22. September 2011

Aufteilung der Abwassergebühr in zwei Gebühren

Die vorbereitenden Arbeiten für die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr sind in der Endphase. Bevor die Niederschlagswassergebühr jedoch kalkuliert werden kann, benötigen wir Ihre Mithilfe als Grundstückseigentümer.
Ende September werden Sie mit einem Begleitschreiben Ihre Selbstauskunftsunterlagen erhalten. Dem Schreiben beigefügt sind noch zwei Broschüren, die den Sachverhalt ausführlich darlegen. Welche Aufgabe haben Sie dann als Grundstückseigentümer?
Ein wesentlicher Bestandteil der Selbstauskunftsunterlagen ist das gemachte Luftbild. Anhand dieses Luftbildes wurde bereits unsererseits eine Zuordnung zu den verschiedenen Versiegelungsarten vorgenommen und die entsprechenden Teilflächen (z.B. gepflasterte Hofeinfahrt) auch vermessen. Die so ermittelten und zugeordneten Flächen können Sie den Unterlagen entnehmen. Wir möchten Sie dann bitten, diese Angaben zu kontrollieren und gegebenenfalls abzuändern. Auf dem Selbstauskunftsbogen können Sie natürlich auch Sonderheiten Ihres Grundstücks angeben, zum Beispiel dass Ihr Niederschlagswasser in einer Zisterne aufgefangen wird oder in eine Versickerungsmulde läuft o.ä. Diese Einrichtungen können bei Ihnen anhand des Luftbildes selbstverständlich nicht erkannt werden. Überprüfen Sie daher bitte die vorgegebenen Angaben.

Wenn Änderungen notwendig sind:
In diesem Fall tragen Sie Ihre Änderungen in den Bogen ein und geben uns den Bogen in der angegebenen Frist unterschrieben zurück.

Wenn keine Änderungen notwendig sind:
Ideal für die Verwaltung wäre es natürlich, wenn alle Daten in Ihrem speziellen Fall von uns bereits richtig im Selbstauskunftsbogen angegeben sind. Dann müssen Sie nichts verändern. Dennoch möchten wir Sie bitten, in diesem Fall den Selbstauskunftsbogen unterschrieben an uns zurück zu geben. Damit haben wir die Gewissheit, dass Ihr „Fall“ ohne Korrekturen abgeschlossen werden kann.

Wenn alle versiegelten Flächen ermittelt sind, wird diesen der gebührenfähige Aufwand gegenübergestellt. Auf diese Weise wird die Niederschlagswassergebühr pro versiegelter Fläche (m²) ermittelt. Diese wird dann künftig auf Ihrer jährlichen Wasserrechnung mit aufgeführt. Ein extra Bescheid wird somit nicht erstellt.
Die Verwaltung ist überzeugt, dass die Trennung der bisherigen Abwassergebühr in eine Niederschlagswassergebühr und eine Schmutzwassergebühr gut bewältigt werden kann. Hierzu benötigen wir aber wie erwähnt Ihre Mithilfe und sehr wahrscheinlich auch Ihr Verständnis, falls es z.B. zu Verzögerungen bei der Beratung kommt oder die Zuordnung einer Fläche zu einem Versiegelungsfaktor nicht Ihr Einverständnis findet.
Wir möchten Sie deshalb bitten, die Unterlagen, die Sie erhalten werden, aufmerksam zu lesen. Viele vermeintliche Fragen beantworten sich so im Vorfeld wahrscheinlich von alleine. Dadurch gewinnt die Verwaltung mehr Zeit für die Beratung von komplexeren Fällen.
Bitte scheuen Sie sich aber dennoch nicht, bei Unklarheiten oder Fragen mit uns Kontakt aufzunehmen. In Ihren Unterlagen erhalten Sie hierzu detaillierte Informationen über die Vorgehensweise. Ganz wichtig: Bitte bringen Sie dann zur Beratung Ihre Unterlagen mit.
Wir würden uns freuen, wenn Sie uns bei den Vorbereitungen zur Einführung des neuen Gebührenmaßstabes unterstützen. Für Ihre Mitwirkung bedanken wir uns.