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Donnerstag, 15. Dezember 2011

Aufteilung der Abwassergebühr in zwei Gebühren

Viele Grundstückseigentümer haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, mit der Verwaltung zusammen den Selbstauskunftsbogen auszufüllen. In den Gesprächen mit den Bürgern konnte dabei in fast allen Fällen Verständnis für diesen zusätzlichen Verwaltungsaufwand festgestellt werden. Vielen Dank dafür. Die Änderungen, die von den Bürgern in ihren Selbstauskunftsbögen gemacht wurden, sind mittlerweile verarbeitet worden. Die weitere Vorgehensweise sieht folgendermaßen aus:

In diesen Tagen erhalten ALLE Grundstückseigentümer nochmals ein Schreiben der Gemeindeverwaltung, also unabhängig davon, ob der Selbstauskunftsbogen unverändert übernommen wurde oder ob Änderungen gewünscht wurden. Das Schreiben enthält unter anderem die letztlich ermittelte versiegelte Grundstücksfläche, die dann Grundlage für den Gebührenbescheid sein wird. Bitte kontrollieren Sie dann die in dem Schreiben gemachten Angaben zur versiegelten Fläche. 

Wir benötigen von Ihnen nur dann eine erneute Rückmeldung, wenn Sie nochmals Korrekturen vornehmen möchten. Bitte geben Sie uns dann innerhalb der in dem Schreiben genannten Frist eine entsprechende Rückmeldung. Nur dann können Ihre Angaben in die Wasserabrechnung 2011 noch eingearbeitet werden.  

Grundsätzlich besteht natürlich künftig immer die Möglichkeit, die versiegelte Fläche abändern zu lassen, sei es, weil baulich etwas verändert wurde oder weil man sich doch bei der Ermittlung der versiegelten Fläche geirrt hat. Nur für die Abrechnung 2011 können dann die Änderungen nach Ablauf der Frist nicht mehr berücksichtigt werden.  

Wir würden uns freuen, wenn Sie uns auch weiterhin bei der Einführung des neuen Gebührenmaßstabes unterstützen. Für Ihre Mitwirkung bedanken wir uns.