Nach fünf Jahre ist es wieder soweit. Die Amtszeit der bisherigen ehrenamtlichen Schöffen endet und die Neuwahlen für die nächste Amtsperiode stehen an. Auch in diesem Jahr sucht die Gemeinde Steinmauern wieder Kandidaten/-innen, die sich der verantwortungsvollen Tätigkeit für die Jahre 2024 bis 2028 widmen möchten.
Als Schöffe bringt man eigene Lebens- und Berufserfahrungen in die Entscheidungen der Gerichte ein und tritt den Berufsrichtern gleichberechtigt gegenüber. Daher sollten die Bewerber/-innen über soziale Kompetenzen verfügen, unvoreingenommen, objektiv und verantwortungsbewusst sein.
Juristische Kenntnisse sind nicht erforderlich.
Jugendschöffen sollten über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.
Gesucht werden Personen, die in Steinmauern wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Zum Schöffen wählbar sind diejenigen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
Bei Interesse können sich die Bewerber/-innen bis zum 28. April 2023 bei der Gemeinde Steinmauern unter der E-Mail Adresse rathaus@steinmauern.de melden und das Formular zur Aufnahme in die Schöffen-Vorschlagsliste einreichen.
Formular zur Aufnahme in die Schöffen-Vorschlagsliste
Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bitte nicht direkt an das Landratsamt Rastatt, sondern bis spätestens 05. April 2023 an die Gemeinde Steinmauern, E-Mail: rathaus@steinmauern.de.
Folgende Erklärung ist hierfür auszufüllen: Erklärung der Jugendschöffen
Bitte beachten Sie das Merkblatt - Voraussetzungen für die Berufung zum Amt eines Jugendschöffen.
Weitere Informationen über das Schöffenamt, den dazugehörigen Leitfaden sowie das Formular zur Aufnahme in die Schöffen-Vorschlagsliste erhalten Sie online unter https://www.justiz-bw.de/,Lde/Startseite/Justiz/Schoeffenwahl+2023 oder https://www.schoeffenwahl.de/.