Bekanntmachung des Gemeinsamer Gutachterausschusses Rastatt
Bodenrichtwerte für den Zuständigkeitsbereich des gemeinsamen Gutachterausschusses bei der großen Kreisstadt Rastatt
Der Gutachterausschuss hat gemäß § 196 Baugesetzbuch am 1. Juli 2025 die Bodenrichtwerte für die Mitgliedsgemeinden Au am Rhein, Bietigheim, Durmersheim, Elchesheim-Illingen, Iffezheim, Muggensturm, Ötigheim, Rastatt und Steinmauern zum Stichtag 1. Januar 2025 auf Grundlage der Kaufpreissammlung flächendeckend ermittelt und beschlossen.
Zur Einsicht in die aktuelle Bodenrichtwertkarte (Stichtag 01.01.2025) bestehen folgende Möglichkeiten:
- BORIS-BW (Zentrales Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg). Aufruf über: www.gutachterausschuesse-bw.de. Der Button "BORIS-BW" muss aktiv (grüner Hintergrund) sein.
- Homepage der Stadt Rastatt. Aufruf über www.rastatt.de
- Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses, Herrenstraße 15 in 76437 Rastatt, Zimmer 4.14/4.15, während der üblichen Geschäftszeiten.
Zur Einsicht in die steuerliche Bodenrichtwertkarte (Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022) besteht folgende Möglichkeit:
- BORIS-BW (Zentrales Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg). Aufruf über: www.gutachterausschuesse-bw.de. Der Button "Bodenrichtwerte Grundsteuer B" muss aktiv (grüner Hintergrund) sein.
Rastatt, 12. Juli 2025
Ralf Buchholz Vorsitzender Gemeinsamer Gutachterausschuss Rastatt


