Bitte melden Sie ausgesetzte oder freilaufende Tiere erst bei der Gemeinde
Rein rechtlich gesehen sind aufgefundene Haus- und Heimtiere "Fundsachen". Somit sind die Gemeinden als Fundbehörden zuständig. Diese müssen Fundtiere entgegennehmen und artgerecht unterbringen. In der Regel übergibt die Fundbehörde die Fundtiere deshalb an eine geeignete Stelle, zum Beispiel ein Tierheim. Dank der Spende des Lesegeräts "Animal ID" von "Katzenstimme e. V." in Rheinstetten kann der Bauhof gechippte Tiere auslesen und so ihre Besitzer ausfindig machen.
Wenn freilaufende Tiere die öffentliche Sicherheit, insbesondere die Verkehrssicherheit, gefährden, sollte umgehend die Polizei verständigt werden. Wenn ein Tier gefunden wird, sollte dies während der Öffnungszeiten des Rathauses (Tel. 07222 9275-0) der Gemeinde gemeldet werden. Dort kann der Fund angezeigt und das Tier nach Absprache auch abgegeben werden. Die Gemeinde kümmert sich als Fundbehörde dann üblicherweise um die weitere Unterbringung und Pflege des Tieres.
Außerhalb der Öffnungszeiten bzw. am Wochenende kann das Tier auch ohne vorherige Meldung bei der Gemeinde direkt im Tierheim Rastatt (Tel. 07222 21424) abgegeben werden. In diesem Fall übernimmt das Tierheim die Fundanzeige und leitet sie an die Gemeinde weiter.
Bitte beachten Sie, dass nicht alle freilaufenden Tiere in Obhut genommen und beim Tierheim abgegeben werden dürfen. Dies verursacht Kosten für die Allgemeinheit bzw. den Tierhalter, die vermieden werden können. Oft finden die Tiere, insbesondere Katzen, selbst wieder nach Hause.
Im Sinne des Tierschutzes besteht bei verletzten oder verwahrlosten Tieren immer Handlungsbedarf.


