Das Ordnungsamt informiert – Hundesteuer entbindet nicht von Halterpflichten
In den letzten Wochen häufen sich die Beschwerden über die "Hinterlassenschaften" von Hundekot auf der Grünfläche entlang des Kindergartens.
Dies stellt nicht nur ein hygienisches Problem dar, sondern gefährdet auch die Sauberkeit und das Wohlbefinden der Kinder, die diese Flächen täglich nutzen.
Die Kinder laufen morgens oft noch im Dunkeln über die verschmutzte Fläche, bevor sie in den Kindergarten gehen. Dies führt dazu, dass Hundekot in den Fluren des Kindergartens verteilt wird, was nicht nur unangenehm ist, sondern auch zusätzliche Reinigungsmaßnahmen erforderlich macht.
Zur ordnungsgemäßen Entsorgung der Hinterlassenschaften von Hunden sind Hundekotbehälter direkt an der Grünanlage aufgestellt. Dies scheint jedoch von vielen Hundebesitzern ignoriert zu werden. Eine betroffene Hundebesitzerin hat bereits Kothaufen markiert, um auf das Problem aufmerksam zu machen.
Die vielerorts verbreitete Meinung, dass die Zahlung der Hundesteuer den Hundehalter von seinen Pflichten entbindet, ist keinesfalls richtig!
Um dieser Problematik entgegenzuwirken, werden die Mitarbeiter des Bauhofes sowie das Kita-Personal verstärkt darauf achten, welche Hundebesitzer ihre Tiere in diesem Bereich ausführen und die Hinterlassenschaften nicht aufsammeln. Darüber hinaus bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger um Mithilfe bei der Ermittlung von Hundehaltern, die sich nicht an die Regeln halten.
Hinweise können vertraulich beim Ordnungsamt unter der Telefonnummer 07222/9275-12 gemeldet werden.
Bei Feststellung eines Verstoßes kann eine Ordnungswidrigkeit nach § 26 Abs. 2 Polizeigesetz und § 17 Abs. 2 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße geahndet werden.
Wir bitten um gegenseitige Rücksichtnahme und ein gutes Miteinander.