Das Rechnungsamt informiert: Fälligkeit der Wasserabschläge und Grundsteuer für Jahreszahler
Fälligkeit der Wasserabschläge am 30.06.2025 sowie Fälligkeit der Grundsteuer für Jahreszahler am 01.07.2025
Wir weisen darauf hin, dass am 30.06.2025 die nächsten Wasserabschläge fällig werden. Sofern Sie uns bereits ein SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Wasserabschläge erteilt haben, brauchen Sie nichts weiter zu veranlassen
Bitte beachten Sie bei Überweisung die für Sie gültigen Abschlagsbeträge. Diese können der letzten Jahresendabrechnung entnommen werden. Falsche Überweisungsbeträge führen zu einem erhöhten zeitlichen Aufwand bei der Endabrechnung.
Zudem bitten wir die Steuerpflichtigen der Grundsteuer zu beachten, dass am 01.07. die Grundsteuern für die Jahreszahler fällig werden. Der Antrag für die Entrichtung der Grundsteuer in einem Jahresbetrag muss spätestens bis zum 30. September des vorangehenden Kalenderjahres gestellt werden. Die beantragte Zahlweise bleibt so lange maßgebend, bis ihre Änderung beantragt wird.
Wir bitten im eigenen Interesse grundsätzlich um pünktliche Überweisung, da die Gemeindekasse bei Überschreitung des Zahlungsziels gesetzlich verpflichtet ist, Mahngebühren sowie Säumniszuschläge in Höhe von 1 % der Forderung für jeden angefangenen Monat der Säumnis zu erheben. Maßgebend für den Zahlungseingang ist die Gutschrift auf einem der Bankkonten der Gemeinde.