Der Förster informiert: Verkauf von Obststämmen
Auf unserer Gemarkung müssen immer wieder einzelne Obstbäume gefällt werden. Oft sind diese faul oder zu dünn, sodass sie nur als Brennholz verwendet werden können.
Manchmal sind aber auch wertvolle Stämme dabei, die sich beispielsweise für die Möbelherstellung eignen. Ein Zusammensägen der Stämme zu Brennholz wäre in diesem Fall einfach schade.
Unser Förster Tobias Scholz (Sprechstunde donnerstags von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr im Rathaus Au am Rhein, Tel. 07245 9285-18, E-Mail scholz@steinmauern.de) bietet Interessenten an, infrage kommende Obstbäume zu begutachten und beim Verkauf behilflich zu sein.
Ein gemeinsames Angebot der Stämme mit dem Holz aus dem Gemeindewald bietet verschiedene Vorteile. Dazu ist es aber notwendig, dass das Obstholz rechtzeitig dem Förster gemeldet wird.
Das heißt, dass die Obststämme bis zum 15.01.2026 fertig aufbereitet an einem mit dem Lkw befahrbaren Weg liegen müssen. Für nach dem 15.01.2026 gemeldete Stämme bestehen erfahrungsgemäß schlechte bis gar keine Vermarktungsmöglichkeiten, da Käufer in den seltensten Fällen wegen eines einzelnen Stammes anreisen.
Ein für den Verkauf vorgesehener Stamm sollte bis zum ersten Ast bzw. zur ersten Astwunde 2,2 m lang sein, es sei denn, er ist besonders dick; dann können auch Minderlängen interessant sein. Bitte sägen Sie den Stamm bei der Fällung so tief wie möglich ab! Des Weiteren sollte der Stamm möglichst mindestens 2,5 m lang sein, damit er im Sägewerk auch in die Maschine eingespannt werden kann. Grundsätzlich sollte der Stamm in der Mitte mindestens 40 cm dick sein.


