Der Wahlscheinantrag kann ganz einfach online oder per QR-Code gestellt werden
Zur Landtagswahl am 8. März 2026 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten (persönlich, schriftlich oder per E-Mail) auch auf sonstige dokumentierbare Weise elektronisch beantragt werden (§ 19 Abs. 1 Landeswahlordnung).
Wir bieten Ihnen die Beantragung eines Wahlscheins über unsere Homepage www.steinmauern.de an. Nach dem Aufrufen des entsprechenden Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Sie können angeben, ob Sie die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift geschickt bekommen möchten.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Ihre Daten werden hier bereits angezeigt, beim Familiennamen nur der Anfangsbuchstabe, gefolgt von einem Sternchen (*). Sie müssen nur noch Ihr Geburtsdatum und bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift erfassen.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen entsprechenden Hinweis.
Anschließend werden Ihnen der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen per Post oder durch einen Amtsboten zugestellt.
Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht erhalten haben, können Sie auch formlos per E-Mail an rathaus@steinmauern.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das info-büro (Frau Kraft/Frau Grünbacher), Tel.: 07222 9275-0, E-Mail: rathaus@steinmauern.de


