Hinweis auf aktualisierte Bodenrichtwerte
Der Gemeinsame Gutachterausschuss Rastatt hat die Bodenrichtwertzonen in seiner Region aktualisiert. Vorrangig wurden die Abgrenzungen des Innen- zum Außenbereich in den Ortsrandlagen überarbeitet. Diese Änderungen betreffen insbesondere die Berechnung der Grundsteuer und gelten für alle betroffenen Grundstücke.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert aller Grundstücke in einem bestimmten Gebiet, der sogenannten Bodenrichtwertzone. Grundstücke innerhalb dieser Zone stimmen nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit sowie dem Grundstückszuschnitt, weitgehend überein. Grundlage für die Bestimmung des Bodenrichtwerts ist die Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses. Bodenrichtwerte werden zum Beginn eines jeden zweiten Kalenderjahres ermittelt.
Die aktualisierten Bodenrichtwertkarten, die zum Stichtag 1. Januar 2022 erstellt wurden, sind auf dem Online-Portal "Bodenrichtwerte Grundsteuer B" unter www.gutachterausschuesse-bw.de einsehbar. Wer von den Änderungen betroffen ist, muss nichts weiter tun. Das Finanzamt wird voraussichtlich Anfang 2025 die Änderungen automatisch in den Steuerbescheiden berücksichtigen. Die nächste turnusmäßige Aktualisierung der Bodenrichtwerte erfolgt zum Stichtag 1. Januar 2025 und wird ebenfalls auf dem Portal "BORIS-BW" (www.gutachterausschuesse-bw.de) veröffentlicht.
Wenn Steuerzahler den tatsächlichen Wert ihres Grundstücks für die Grundsteuer nachweisen müssen, bietet der Gutachterausschuss verschiedene Dienste an. Dazu gehören Bescheinigungen, Vorabprüfungen sowie einfache oder vollständige Gutachten nach dem Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg.
Weitere Informationen und Details zu den angebotenen Leistungen finden Interessierte auf der Website des Gutachterausschusses. (Informationsflyer Bodenrichtwerte (PDF-Download)
Kontakt
Gemeinsamer Gutachterausschuss Rastatt
Geschäftsstelle
Herrenstraße 15
76437 Rastatt
Telefon 07222 972-4077
E-Mail: gutachterausschuss@rastatt.de
Internet: https://www.rastatt.de/rathaus-und-politik/stadtverwaltung/gemeinsamer-gutachterausschuss
Berechnung der Grundsteuer
Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt ab 2025 gemäß folgendem Schema des Gemeindetags Baden-Württemberg.
Dabei betragen die Hebesätze der Gemeinde Steinmauern für die
Grundsteuer A: 445 vom Hundert
Grundsteuer B: 170 vom Hundert.