Landtagswahl 2026 in Baden-Württemberg – Ihre Stimme zählt
Am 8. März 2026 findet die Wahl zum 18. Landtag in Baden-Württemberg statt
Wie können Sie Ihre Stimme abgeben?
- Im Wahllokal: Am Wahltag sind die Wahllokale von 08:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Ihre Wahlbenachrichtigung informiert Sie über Ihr zuständiges Wahllokal.
- Per Briefwahl: Falls Sie am Wahltag verhindert sind oder bequem von zu Hause aus wählen möchten, können Sie die Briefwahl beantragen.
Wahlberechtigt ist, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und seit mindestens drei Monaten, also seit dem 08.12.2025 in Baden-Württemberg eine Wohnung (bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung) innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält.
Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis einer Gemeinde/Stadt eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Von Amts wegen werden alle Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis der Gemeinde/Stadt ihrer Wohnung (Inhaber mehrerer Wohnungen der Gemeinde/Stadt, in der sie die Hauptwohnung innehaben) eingetragen, in der sie am 25.01.2026 bei der Meldebehörde gemeldet sind.
Sie möchten mehr Informationen zum Wahlsystem, der Wahlrechtsreform oder den Wahlprogrammen erfahren? Nutzen Sie gerne das Angebot der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg
https://www.landtagswahl-bw.de/landtagswahl-2026-in-baden-wuerttemberg
oder des Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen
https://im.baden-wuerttemberg.de/de/land-kommunen/lebendige-demokratie/wahlen/landtagswahl-2026.


