Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen der Gemeinde Steinmauern für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028
Der Gemeinderat der Gemeinde Steinmauern hat am 16. Mai 2023 in öffentlicher Sitzung durch eine offene Wahl über die Zusammensetzung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 gemäß § 36 Absatz 1 Satz 2 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in Verbindung mit § 37 Absatz 7 Gemeindeordnung entschieden.
Gemäß § 36 Absatz 3 Satz 1 GVG wird die vom Gemeinderat beschlossene Vorschlagsliste eine Woche lang vom
29. Mai 2023 bis einschließlich 06. Juni 2023
im info-büro, Elchesheimer Straße 2, 76479 Steinmauern zu den üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten (§ 37 GVG).