Parken im Ortsgebiet – Was gilt es zu beachten?
- Achten Sie auf die ausgewiesenen Parkflächen und beachten Sie die Verkehrsschilder.
- Halten Sie sich an die geltenden Verkehrsregeln, wie z. B. das Parken in Fahrtrichtung und das Einhalten von Mindestabständen zu Kreuzungen und Einmündungen.
- Halten Sie Rettungswege frei, um im Notfall einen reibungslosen Zugang für Einsatzfahrzeuge zu gewährleisten. Blockieren Sie keine Feuerwehrzufahrten oder Rettungswege, um die Sicherheit aller zu gewährleisten.
- Rücksichtnahme ist das A und O. Vermeiden Sie das Blockieren von Zufahrten, Gehwegen oder anderen Verkehrsteilnehmern, um anderen genügend Platz zu gewährleisten.
- Seien Sie rücksichtsvoll gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern. Vermeiden Sie unnötige Lärmbelästigung durch beispielsweise lautes Hupen.
Die Gemeindeverwaltung möchte alle Bürgerinnen und Bürger nochmals darüber informieren, dass das Parken auf den Straßen zu erheblichen Beeinträchtigungen des fließenden Verkehrs und zudem zu erhöhter Lärmbelästigung führt. Durch das Parken von möglichst vielen Fahrzeugen auf dem eigenen Grundstück wird ein klares Zeichen für gegenseitige Rücksichtnahme gesetzt. In der Regel sind die Grundstücke mit Garagen, Carports oder Hofeinfahrten versehen, die eine optimale Parkmöglichkeit für Anwohner und Eigentümer darstellen.
Auch das richtige Parken auf öffentlichen Parkplätzen ist wichtig. Nach Straßenverkehrsordnung sollte platzsparend geparkt werden, damit für andere Verkehrsteilnehmer ebenfalls die Möglichkeit zum Parken besteht. Natürlich sollte nach dem Parkvorgang noch genügend Platz vorhanden sein, um das Ein- und Aussteigen leicht zu ermöglichen.
Ihre Gemeindeverwaltung