Parkscheibenpflicht am Friedhofsparkplatz
Am Friedhofsparkplatz wurden durch den Bauhof drei Schilder mit der Parkscheibenpflicht von zwei Stunden zwischen 07:00 Uhr und 19:00 Uhr aufgestellt.
Die Beschilderung wurde erforderlich, da es vermehrt Beschwerden über Langzeitparker gab, die den Friedhof nicht besuchten, sondern ihre Fahrzeuge dort abstellten.
An bestimmten Tagen standen bis zu zehn Fahrzeuge bzw. Anhänger auf dem für Friedhofsbesucher angelegten Parkplatz.
Besonders bei Bestattungen fehlte diese Parkmöglichkeit. Wir bitten um Beachtung und weisen darauf hin, dass der Ordnungsdienst Kontrollen durchführen wird.



