Rasenpflegearbeiten auf dem Friedhof Steinmauern
Wir möchten Sie bitten, Grabschmuck, Blumenschmuck oder Grablichter von den Baumwahlgräbern aufgrund der Rasenpflegearbeiten zu entfernen.
Nach der Friedhofssatzung ist es grundsätzlich nicht gestattet, Grabschmuck, Blumenschmuck oder Grablichter auf den Baumwahlgräbern sowie bei den Urnenstelen anzubringen oder abzustellen. Leider wird diese Vorschrift immer wieder missachtet.
Wir weisen darauf hin, dass der Grabschmuck rechtzeitig, spätestens jedoch bis Sonntag, 16.03.25, entfernt werden muss. Falls sich bei den anstehenden Rasenpflegearbeiten noch Grabschmuck auf der Grabstätte befindet, wird dieser durch den Bauhof entfernt.
Wir danken für Ihr Verständnis!