Wassersport in Naturschutzgebieten am Oberrhein im Regierungsbezirk Karlsruhe zwischen Iffezheim und Mannheim
Die Rheinauen am Oberrhein im Regierungsbezirk Karlsruhe zwischen Iffezheim und Mannheim gehören zu den wertvollsten und artenreichsten Landschaften Mitteleuropas. Ihre Erhaltung und Entwicklung sichert die Ökosystemdienstleistungen der Auen für uns Menschen!
Die Rheinauen sind weitgehend als Naturschutzgebiete ausgewiesen und sind Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000.
Für den Wassersport am Oberrhein gelten die folgenden Regeln: In Naturschutzgebieten hat die Natur Vorrang!
Kanusport
Der Kanusport ist ausschließlich auf ausgewiesenen Kanuwanderwegen erlaubt! In einigen Gewässern in Naturschutzgebieten gelten zudem eingeschränkte Befahrungszeiten!
Informieren Sie sich vor Ihrer Fahrt im "Gewässerführer Baden-Württemberg" oder in Datenbank mit Befahrungsregelungen des Kanu-Verbandes Baden-Württemberg
waters.kanu-efb.de/waters/ShowRestrictions.php?state=DE-BW
sowie auf folgender Seite
http://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt5/ref56/wassersport-in-naturschutzgebieten-am-oberrhein-iffezheim-mannheim#card-131361.
Stand-up-Paddling (SuP)
Das Stand-up-Paddling ist auf allen Gewässern in Naturschutzgebieten am Oberrhein im Regierungsbezirk Karlsruhe zwischen Iffezheim und Mannheim verboten.
Stand-up-Paddling ist daher hier nur außerhalb von Naturschutzgebieten möglich.
Informieren Sie sich vor Ihrer Fahrt über das naturverträgliche Stand-up-Paddling und beim Daten- und Kartenservice der LUBW über die Schutzgebiete:
udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/pupblic/
sowie auf folgender Seite
www.rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt5/ref56/wassersport-in-naturschutzgebieten-am-oberrhein-iffezheim-mannheim#card-131361
(Quelle: RP Baden-Württemberg)