„MÖBS räumt auf“ am 29.03.2025
Am Samstag, 29. März 2025, findet in den MÖBS-Gemeinden die gemeinschaftliche Putzaktion „MÖBS räumt auf“ statt. Die vier Verbund-Gemeinden Muggensturm, Ötigheim, Bietigheim und Steinmauern gehen in die vierte Runde, um liegengebliebenen Müll und Unrat auf den Straßen, in den Fluren und den Wäldern aufzusammeln.
Die Putzaktion findet an diesem Tag von 09:30 Uhr bis 11:30 Uhr in jeder Gemeinde statt.
In Steinmauern ist der Treffpunkt an der Murghalle. Anschließend lädt Bürgermeister Toni Hoffarth zu einer kleinen Stärkung ein. Die Gemeindeverwaltung hofft, wie in den vergangenen Jahren auch, auf viele fleißige Helfer aus der Gemeinde, den Vereinen und den Institutionen.
Rückblick: Adventsmarkt am 01.12.2024
Nach einem gut besuchten und stimmungsvollen Glühweinhock am Samstagabend vor dem ersten Advent eröffnete Bürgermeister Toni Hoffarth am Sonntag um 11:00 Uhr feierlich den Adventsmarkt 2024. Begleitet wurde die Eröffnung wie jedes Jahr von der Karl-Julius-Späth-Schule, nach einem Auftritt der Ukulele-AG sangen alle gemeinsam ein stimmungsvolles Weihnachtslied.
Auch der Nachmittag wurde traditionell von den Kindern des Flößerkindergartens eröffnet, die kleinen Zipfelmützen sangen aus voller Kehle und wurden von Inge Mumper auf dem Akkordeon begleitet. Der Musikverein untermalte den Adventsmarkt mit harmonischen Weihnachtsklängen und trug zur feierlichen Stimmung bei.
Währenddessen luden zahlreiche Verkaufsstände zum Stöbern ein, kulinarische Köstlichkeiten sorgten für das leibliche Wohl, und die Besucherinnen und Besucher konnten in gemütlicher Atmosphäre ins Gespräch kommen. Auch für Kinder und Jugendliche gab es ein abwechslungsreiches Programm: Das Chaussée-Theater begeisterte mit „Peter und der Wolf“, die beliebte Vorlesestunde mit Gina Fritz sorgte für leuchtende Kinderaugen, und der Flößerkindergarten bot Glitzertattoos an. In der Bastelwerkstatt des Schülerhorts konnten kleine Kunstwerke entstehen.
In der Turn- und Festhalle herrschte ebenfalls reges Treiben. Das Team des Juzes lud zum Austoben ein, während im Gruppenraum gemütliches Basteln oder eine entspannte Aufwärmpause möglich war. Ein besonderes Highlight in diesem Jahr waren tierische Gäste: Auf den Wiesen hinter dem Markt weideten die Schafe von David Bruskowski und rundeten das idyllische Bild des Adventsmarktes ab.
Rückblick: Erster Flohmarkt in den Höfen am 05.10.24
Am Samstag, 05.10.2024 konnten die Steinmauerner und auswärtige Besucherinnen und Besucher in über 60 Höfen von Steinmauern nach Schnäppchen und Schätzen stöbern. Bei strahlendem Wetter konnte der ein oder andere mit vollgepackten Taschen und einem Lächeln auf dem Gesicht beobachtet werden.
Wir bedanken uns bei allen teilnehmenden Höfen und Besuchern und hoffen, dass alle einen tollen Tag mit viel Spaß, Erfolg und schönen Erlebnissen hatten!
Rückblick: Ferienspaß 2024
Auch in 2024 konnte durch großes Engagement der örtlichen Vereine, Organisationen, Privatpersonen und öffentlichen Einrichtungen ein sehr attraktives Sommerferienprogramm angeboten werden. Insgesamt gab es 30 Aktionen und Angebote sowie eine vom Kindergarten ausgearbeitete Dorfrallye. Die Mischung aus neuen und altbekannten Programmpunkten stieß bei den Kindern und Jugendlichen wieder auf großes Interesse. Ob Clown Benji, eine Führung im Schloss Rastatt, eine Catch the Flag Rallye, Bastel-und Sportangebote, eine Fahrradtour, eine Müllsammelaktion mit anschließendem Gestalten toller Vogelhäuser für Steinmauern, ein Besuch im Toccarion in Baden-Baden, der traditionelle Wasserspaß am Rhein, es war wieder für jeden was dabei.
Erster Hofflohmarkt am 05. Oktober in Steinmauern
Teilnahmebedingungen
1. Teilnahmeberechtigung:
- Wer kann teilnehmen?
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen aus Steinmauern, die privat Waren zum Verkauf anbieten möchten. Gewerbliche Anbieter sind in der Regel ausgeschlossen, es sei denn, sie erhalten eine ausdrückliche Genehmigung des Veranstalters.
2. Standplatz:
- Wo kann verkauft werden?
Der Verkauf ist ausschließlich im „eigenen“ Hof oder Garten bzw. auf dem Privatgrundstück erlaubt. - Wo darf nicht verkauft werden?
Es dürfen keine Verkaufsstände auf Gehwegen, Plätzen, Grünanlagen, Spielplätzen und sonstigen öffentlichen Flächen platziert und aufgestellt werden.
3. Teilnahmegebühr:
- Welche Zahlunsgdetails gilt es zu beachten?
Die Teilnahmegebühr in Höhe von 10 Euro ist vor der Veranstaltung, bis spätestens 13.09.2024, zu entrichten. Die genaue Gebühr und Zahlungsdetails sind auf dieser Seite angegeben. Bei Nichterfüllung der Zahlung kann die Teilnahme storniert werden.
4. Warenangebot:
- Welche Waren sind zulässig?
Es dürfen nur private, gebrauchte Waren angeboten werden. Der Verkauf von Lebensmitteln, Getränken oder verderblichen Waren ist in der Regel nicht erlaubt. Besondere Ausnahmen müssen mit dem Veranstalter abgestimmt werden. - Welche Waren sind verboten?
Der Verkauf von illegalen oder gefährlichen Waren ist strengstens untersagt. Dazu zählen u.a. Drogen, Waffen und gefälschte Produkte.
5. Anmeldung und Stornierung:
- Wie erfolgt die Anmeldung?
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das bereitgestellte Online-Formular. Nur vollständig ausgefüllte Anmeldungen werden berücksichtigt. - Welche Fristen gilt es zu beachten?
Anmeldungen müssen bis einschließlich 13.09.2024 eingereicht werden. Eine Stornierung muss ebenfalls bis zum 16.09.2024 erfolgen, um Gebührenrückerstattungen zu ermöglichen.
Haftungsausschluss
1. Eigenverantwortung der Aussteller:
Als Aussteller tragen Sie die volle Verantwortung für die von Ihnen angebotenen Waren sowie für Ihren Standplatz. Sie sind verpflichtet, sicherzustellen, dass die von Ihnen verkauften Artikel den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und keine Gefahr für Dritte darstellen.
2. Haftung für Schäden:
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, die an den von Ihnen ausgestellten Waren entstehen, sei es durch Witterungseinflüsse, Diebstahl, Vandalismus oder sonstige Einwirkungen. Dies schließt sowohl direkte als auch indirekte Schäden ein.
3. Haftung für Unfälle und Verletzungen:
Der Veranstalter haftet nicht für Unfälle oder Verletzungen, die Ihnen, Ihren Helfern oder Dritten an Ihrem Stand oder durch Ihre Waren entstehen. Sie sind dafür verantwortlich, Ihren Standplatz sicher und ordnungsgemäß zu gestalten, um Risiken für sich selbst und andere zu minimieren.
4. Verlust und Diebstahl:
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für den Verlust von Waren, Geld oder persönlichen Gegenständen. Sie sollten sicherstellen, dass Ihre Waren und Wertsachen jederzeit beaufsichtigt oder sicher verwahrt sind.
5. Ausschluss von Haftungsansprüchen gegenüber dem Veranstalter:
Mit Ihrer Anmeldung zum Hofflohmarkt erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Sie keine Ansprüche auf Schadensersatz oder sonstige rechtliche Schritte gegen den Veranstalter erheben, die sich aus Ihrer Teilnahme an der Veranstaltung ergeben könnten.
6. Änderungen und Absage der Veranstaltung:
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Hofflohmarkt bei unvorhergesehenen Ereignissen (z.B. Wetterbedingungen, behördliche Anordnungen) abzusagen oder zu verschieben. Der Veranstalter haftet nicht für etwaige Aufwendungen oder Schäden, die den Ausstellern durch eine Absage oder Verschiebung entstehen.
Bankdaten für die Teilnahmegebühr
Kontoinhaber: Gemeinde Steinmauern
IBAN: DE28 6656 2300 0022 0053 08
BIC: GENODE61IFF
Verwendungszweck: Hofflohmarkt Steinmauern 2024, Ihr Name
Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr in Höhe von 10 Euro bis 13.09.2024. Ihre Anmeldung gilt erst nach Zahlungseingang als final bestätigt.