Erster Hofflohmarkt am 05. Oktober in Steinmauern
Möchten Sie Ihre Schätze auf unserem Hofflohmarkt am 05.10.2024 in Steinmauern präsentieren? Wir laden Sie herzlich ein, Teil dieser Veranstaltung zu werden und Ihre gebrauchten Waren, Antiquitäten, handgefertigten Produkte oder Raritäten anzubieten.
Bitte beachten Sie, dass Anmeldungen ausschließlich über das untenstehende Online-Formular bis 13.09.2024 angenommen werden. Zudem ist eine Teilnahmegebühr in Höhe von 10 Euro pro Hof zu entrichten.
Alle Teilnehmenden werden im Flyer aufgeführt, und Ihr Standort wird im Ortsplan markiert und mit einer Kategorie versehen. Vom 30.09. bis 02.10.2024 können Sie im Rathaus während der Öffnungszeiten Ihr Ausstellerset mit Standnummer und Flyern abholen.
Am Samstag, 05.10.2024 werden für alle Standinhaber zwsichen 09:00 und 12:00 Uhr Helliumluftballons sowie Flyer im Rathaus ausgegeben.
Teilnahmebedingungen
1. Teilnahmeberechtigung:
- Wer kann teilnehmen?
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen aus Steinmauern, die privat Waren zum Verkauf anbieten möchten. Gewerbliche Anbieter sind in der Regel ausgeschlossen, es sei denn, sie erhalten eine ausdrückliche Genehmigung des Veranstalters.
2. Standplatz:
- Wo kann verkauft werden?
Der Verkauf ist ausschließlich im „eigenen“ Hof oder Garten bzw. auf dem Privatgrundstück erlaubt. - Wo darf nicht verkauft werden?
Es dürfen keine Verkaufsstände auf Gehwegen, Plätzen, Grünanlagen, Spielplätzen und sonstigen öffentlichen Flächen platziert und aufgestellt werden.
3. Teilnahmegebühr:
- Welche Zahlunsgdetails gilt es zu beachten?
Die Teilnahmegebühr in Höhe von 10 Euro ist vor der Veranstaltung, bis spätestens 13.09.2024, zu entrichten. Die genaue Gebühr und Zahlungsdetails sind auf dieser Seite angegeben. Bei Nichterfüllung der Zahlung kann die Teilnahme storniert werden.
4. Warenangebot:
- Welche Waren sind zulässig?
Es dürfen nur private, gebrauchte Waren angeboten werden. Der Verkauf von Lebensmitteln, Getränken oder verderblichen Waren ist in der Regel nicht erlaubt. Besondere Ausnahmen müssen mit dem Veranstalter abgestimmt werden. - Welche Waren sind verboten?
Der Verkauf von illegalen oder gefährlichen Waren ist strengstens untersagt. Dazu zählen u.a. Drogen, Waffen und gefälschte Produkte.
5. Anmeldung und Stornierung:
- Wie erfolgt die Anmeldung?
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das bereitgestellte Online-Formular. Nur vollständig ausgefüllte Anmeldungen werden berücksichtigt. - Welche Fristen gilt es zu beachten?
Anmeldungen müssen bis einschließlich 13.09.2024 eingereicht werden. Eine Stornierung muss ebenfalls bis zum 16.09.2024 erfolgen, um Gebührenrückerstattungen zu ermöglichen.
Haftungsausschluss
1. Eigenverantwortung der Aussteller:
Als Aussteller tragen Sie die volle Verantwortung für die von Ihnen angebotenen Waren sowie für Ihren Standplatz. Sie sind verpflichtet, sicherzustellen, dass die von Ihnen verkauften Artikel den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und keine Gefahr für Dritte darstellen.
2. Haftung für Schäden:
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, die an den von Ihnen ausgestellten Waren entstehen, sei es durch Witterungseinflüsse, Diebstahl, Vandalismus oder sonstige Einwirkungen. Dies schließt sowohl direkte als auch indirekte Schäden ein.
3. Haftung für Unfälle und Verletzungen:
Der Veranstalter haftet nicht für Unfälle oder Verletzungen, die Ihnen, Ihren Helfern oder Dritten an Ihrem Stand oder durch Ihre Waren entstehen. Sie sind dafür verantwortlich, Ihren Standplatz sicher und ordnungsgemäß zu gestalten, um Risiken für sich selbst und andere zu minimieren.
4. Verlust und Diebstahl:
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für den Verlust von Waren, Geld oder persönlichen Gegenständen. Sie sollten sicherstellen, dass Ihre Waren und Wertsachen jederzeit beaufsichtigt oder sicher verwahrt sind.
5. Ausschluss von Haftungsansprüchen gegenüber dem Veranstalter:
Mit Ihrer Anmeldung zum Hofflohmarkt erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Sie keine Ansprüche auf Schadensersatz oder sonstige rechtliche Schritte gegen den Veranstalter erheben, die sich aus Ihrer Teilnahme an der Veranstaltung ergeben könnten.
6. Änderungen und Absage der Veranstaltung:
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Hofflohmarkt bei unvorhergesehenen Ereignissen (z.B. Wetterbedingungen, behördliche Anordnungen) abzusagen oder zu verschieben. Der Veranstalter haftet nicht für etwaige Aufwendungen oder Schäden, die den Ausstellern durch eine Absage oder Verschiebung entstehen.
Bankdaten für die Teilnahmegebühr
Kontoinhaber: Gemeinde Steinmauern
IBAN: DE28 6656 2300 0022 0053 08
BIC: GENODE61IFF
Verwendungszweck: Hofflohmarkt Steinmauern 2024, Ihr Name
Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr in Höhe von 10 Euro bis 13.09.2024. Ihre Anmeldung gilt erst nach Zahlungseingang als final bestätigt.
Die Anmeldefrist für die Teilnahme am Flohmarkt in den Höfen von Steinmauern als Ausstellerin oder Aussteller ist bereits abgelaufen. Wir bitten um Verständnis.