Ihr direkter Draht in die Verwaltung
Das Landratsamt Rastatt und 22 kreisangehörige Städte und Gemeinden sind auch unter der bundesweit einheitlichen Behördenrufnummer zu erreichen.
Bereits im Erstkontakt werden schnelle und detaillierte Informationen zu Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern und Zuständigkeiten angeboten – nicht nur zu den Leistungen des Landratsamts Rastatt, sondern auch zu Leistungen der folgenden 22 teilnehmenden Städten und Gemeinden aus dem Landkreis:
Au am Rhein | Gaggenau | Ottersweier |
Bietigheim | Gernsbach | Rastatt |
Bischweier | Hügelsheim | Rheinmünster |
Bühl | Iffezheim | Sinzheim |
Bühlertal | Kuppenheim | Steinmauern |
Durmersheim | Lichtenau | Weisenbach |
Elchesheim-Illingen | Muggensturm | |
Forbach | Ötigheim |
Die speziell geschulten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden Ihre Fragen entweder direkt beantworten oder Ihr Anliegen an die zuständigen Stellen im Landratsamt oder in den Städten und Gemeinden weiter leiten. Von ihrem Arbeitsplatz aus greifen die Mitarbeiterinnen auf ein neues Wissensmanagement-System zu, in dem sie sämtliche Informationen zu den am häufigsten nachgefragten Leistungen der öffentlichen Verwaltung finden.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
Allgemeines zur Behördennummer 115
Sie haben Fragen – wir haben die Antworten
Die Behördennummer 115 ist Ihre erste Anlaufstelle für Verwaltungsfragen aller Art.
Wir beantworten die häufigsten Bürgeranfragen – von A wie Anmeldung bis Z wie Zulassung. Egal, wer in Kommune, Land oder Bund zuständig ist.
Die Vorteile der 115
Mit der Behördennummer entfällt für Sie die aufwendige Suche nach dem zuständigen Amt, den Telefonnummern und Öffnungszeiten.
Die freundlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der 115-Servicecenter können schnell und kompetent zuverlässige Antworten auf Ihre Fragen geben.
Die 115 ist Ihr Kontakt in die Verwaltung – egal, wo Sie sind und welche Frage Sie haben. Sie erreichen unsere freundlichen, kompetenten Mitarbeitenden schnell und zuverlässig, Montag bis Freitag von 08.00 bis 18.00 Uhr.
Ihre Angelegenheit wird beim ersten Kontakt erledigt. Sollte dies einmal nicht möglich sein, leiten wir diese zur Bearbeitung weiter.
Was kostet ein Anruf bei der 115?
Der Service der 115 ist für Sie grundsätzlich kostenlos. Es fallen lediglich die Telefonkosten bei Ihrem Telefonanbieter an. Sie erreichen die 115 aus dem deutschen Festnetz zum Ortstarif. Sie ist zudem in vielen Flatrates der deutschen Mobilfunkanbieter enthalten. Bei Anrufen aus dem Ausland oder über einem ausländischen Mobilfunkvertrag können erhöhte Telefonkosten anfallen.
Viele Mobilfunkanbieter haben ihre Preise den Festnetztarifen angepasst. Über die Tarifierung der 115 entscheiden die Anbieter letztendlich jedoch selbst. Jeder Anbieter ist verpflichtet, die Preise für „besondere Rufnummern“ zu veröffentlichen, sofern sie vom Standard-Flatrate- oder Festnetz-Preis (Ortstarif) abweichen. Eine verbindliche Auskunft zu den entstehenden Anrufkosten erhalten Sie daher bei Ihrem Anbieter.
Die 115 erfüllt die verbraucherfreundlichen Anforderungen an den Einsatz von Warteschleifen. Eventuelle Kosten fallen erst an, sobald Sie die Warteschleife eines 115-Servicecenters erreicht haben. Sollten Sie außerhalb der Servicezeiten anrufen, hören Sie zwar eine Bandansage, müssen dafür aber nichts bezahlen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur 115 erhalten Sie unter www.115.de.
115 für Gehörlose – Gebärdentelefon
Behördenauskunft ohne Worte
Mit Hilfe des 115-Gebärdentelefons können Sie die Behördennummer auch nutzen, wenn Sie gehörlos oder hörgeschädigt sind. Gehörlose und hörgeschädigte Beraterinnen und Berater beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen zu Leistungen der öffentlichen Verwaltung.
Weitere Informationen
115 Gebärdentelefon