Der Friedhof in Steinmauern dient als würdevoller Ort für die letzte Ruhe der Verstorbenen. Zudem stellt er einen geschützten Raum für trauernde Menschen sowie einen Ort der Ruhe und Besinnung bereit.
Es gilt in Deutschland grundsätzlich eine Friedhofspflicht. Im Normalfall werden die Verstorbenen in der Gemeinde bestattet, in der sie ihren letzten Wohnsitz hatten. Möchten die Verstorbenen auf einem anderen Friedhof bestattet werden, wird die Zustimmung des Trägers des Friedhofes benötigt, auf dem die verstorbene Person bestattet werden möchte.
Sofern keine Äußerung der verstorbenen Person über den Ort der letzten Ruhestätte vorliegt oder ist eine Bestattung entsprechend dieser Äußerung nicht möglich, können die Angehörigen den Ort der Bestattung im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten bestimmen. Hierbei hat der Wille des Ehepartners dem Willen der anderen Angehörigen Vorrang. Entsprechend der gesetzlichen Erbfolge folgen dann erst die Kinder, Enkel, Eltern und die übrigen Verwandten sowie der/die Verlobte.
Im weiteren Text werden Ihnen nun die verschiedenen Grabarten des Friedhofs Steinmauern erläutert.
Gärtnergepflegte Grabfelder
Mit dem gärtnerbetreuten Grabfeld steht den Bürgerinnen und Bürgern in Steinmauern auf dem Friedhof seit 2022 eine weitere Bestattungsform zur Verfügung.
Angehörige müssen das Grab nicht selbst pflegen
Viele Menschen wünschen sich für verstorbene Angehörige eine individuell gestaltete Grabstätte, können sich aber aus gesundheitlichen oder zeitlichen Gründen nicht selbst um deren Pflege kümmern. Eine ansprechende Lösung bieten gärtnerbetreute Grabfelder, die einen Ort gegen das Vergessen schaffen und den Hinterbliebenen ausreichend Raum zum Trauern geben. Die Angehörigen müssen das Grab nicht regelmäßig selbst pflegen, sondern geben diese Grabpflege in fachkundige Hände. Mit den Stelen als Mittelpunkt ist ein attraktives Feld entstanden, wo die Gräber in eine parkähnliche Gestaltung eingebettet sind.
Bestattungen an der Stele und am Grabfeld
Das Grabfeld bietet Raum für Sargbestattungen, Urnengrabstätten und Urnenbeisetzungen an der Stele. Um die Pflege der Grabstätte für die gesamte Ruhezeit sicherzustellen, wird beim Grabkauf ein entsprechender Vertrag mit der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner geschlossen. Diese Kosten sind abhängig davon, ob ein Erdgrab, ein Urnengrab oder eine Urnenbestattung an der Stele gewählt wird. Dazu kommen dann noch die kommunalen Gebühren (Kosten der Gemeinde) für die Grabnutzung.
Vier Erd- und 80 Urnenbestattungen am Grabfeld möglich
Hier sind aktuell vier Erdbestattungen im Sarg und 80 Urnenbestattungen möglich. Es können individuell gestaltete Grabsteine aufgelegt werden, deren maximale Größe im Hinblick auf die gesamte Gestaltung festgelegt ist. Anders sieht das bei den 12 Urnengräbern an der Stele aus: Hier ist jeweils eine Stelenseite mit dem Namen des Verstorbenen vorgesehen.
Die eigene Pflege ist nicht möglich
Die Gestaltung und Pflege obliegt der Gärtnerei Renschler, Rastatt.
Bei weiteren Fragen erreichen Sie die Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG unter
0721 944870.
Gebühren der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG
1. Grabstätte für Sargbestattung mit grüner Bepflanzung | 4.990,00 €* |
2. Grabstätte für Sargbestattung mit Blumenbeet | 6.310,00 €* |
3. Urnengrabstätte mit grüner Bepflanzung | 2.560,00 €* |
4. Urnengrabstätte mit Blumenbeet | 3.400,00 €* |
5. Urnenbeisetzung an der Stele mit grüner Bepflanzung (Beschriftung nicht im Preis enthalten!) | 3.750,00 €* |
6. Urnenbeisetzung an der Stele mit Blumenbeet (Beschriftung nicht im Preis enthalten!) | 4.950,00 €* |
Die Pflegedauer bzw. Ruhefrist beträgt für die Sargbestattungen und Urnengrabstätte jeweils 20 Jahre.
*Hinweis:
Die kommunalen Gebühren werden zusätzlich zu den vorher genannten Gebühren durch die Gemeinde nach der Bestattungsgebührensatzung erhoben.
Einzelwahlgrab
Kurzbeschreibung
Bei dieser Bestattungsart ist eine Bestattung von bis zu zwei Personen und einer Urne möglich. Wird eine Zubettung einer zweiten Person gewünscht, muss bei der ersten Belegung eine Tieferlegung beantragt werden. Sollte der Wunsch einer Nachbelegung bzw. Verlängerung des Nutzungsrechts bestehen, ist dies zulässig. Falls nach Ablauf der Ruhefrist von 20 Jahren das Nutzungsrecht für die Grabstätte nicht verlängert wird, ist diese innerhalb von 3 Monaten auf eigene Kosten abzuräumen.
Pflege
Das Grab wird von den Angehörigen selbst gepflegt (pflegeintensiv).
Gebühren
Gebühr für die Grabnutzungsrecht bei einem Einzelwahlgrab | 996,00 € |
Gebühren für die Grabplatzgrundgebühr | 1.150,00 € |
Gebühren für Bestattung von Personen im Alter von 10 und mehr Jahren | 980,00 € |
Gebühren der Nachbelegung/Verlängerung seit der Letztbelegung, pro Jahr | 49,80 € |
Bitte beachten Sie
Die genannten Gebühren sind nicht abschließend. Es fallen weitere Kosten für die Bestattung und die evtl. Nutzung der Leichenhalle an. Diese können dem Gebührenverzeichnis entnommen oder bei der Gemeindeverwaltung nachgefragt werden.
Doppelwahlgrab (20 Jahre Ruhezeit, verlängerbar)
Kurzbeschreibung
Bei dieser Bestattungsart ist eine Bestattung von bis zu vier Personen und zwei Urnen möglich. Wird eine Zubettung einer dritten oder vierten Person gewünscht, muss bei der ersten beziehungsweise zweiten Belegung eine Tieferlegung beantragt werden. Sollte der Wunsch einer Nachbelegung bzw. Verlängerung des Nutzungsrechts bestehen, ist dies zulässig. Falls nach Ablauf der Ruhefrist von 20 Jahren das Nutzungsrecht für die Grabstätte nicht verlängert wird, ist diese innerhalb von 3 Monaten auf eigene Kosten abzuräumen.
Pflege
Das Grab wird von den Angehörigen selbst gepflegt (pflegeintensiv).
Gebühren
Gebühr für Grabnutzungsrecht bei einem Doppelwahlgrab | 1.805,00 € |
Gebühren für die Grabplatzgrundgebühr | 1.150,00 € |
Gebühren für Bestattung von Personen im Alter von 10 und mehr Jahren | 980,00 € |
Gebühren der Nachbelegung/Verlängerung ist grundsätzlich die Grabnutzungsgebühr seit der Letztbelegung, pro Jahr | 90,24 € |
Bitte beachten Sie
Die genannten Gebühren sind nicht abschließend. Es fallen weitere Kosten für die Bestattung und die evtl. Nutzung der Leichenhalle an. Diese können dem Gebührenverzeichnis entnommen oder bei der Gemeindeverwaltung nachgefragt werden.
Reihengrab (20 Jahre Ruhezeit)
Kurzbeschreibung
Bei dieser Bestattungsart ist eine Bestattung von nur einer Person möglich. Eine Verlängerung der Ruhefrist oder Zubettung ist nicht zulässig. Auch die Umwandlung in ein Wahlgrab ist nicht möglich. Nach Ablauf der Ruhefrist von 20 Jahren ist das Grab innerhalb von drei Monaten auf eigene Kosten abzuräumen.
Pflege
Das Grab wird von den Angehörigen selbst gepflegt (pflegeintensiv)
Gebühren
Gebühr für Grabnutzungsrecht bei einem Reihengrab | 809,00 € |
Gebühren für die Grabplatzgrundgebühr | 1.150,00 € |
Gebühren für Bestattung von Personen im Alter von 10 und mehr Jahren | 980,00 € |
Bitte beachten Sie
Die genannten Gebühren sind nicht abschließend. Es fallen weitere Kosten für die Bestattung und die evtl. Nutzung der Leichenhalle an. Diese können dem Gebührenverzeichnis entnommen oder bei der Gemeindeverwaltung nachgefragt werden.
Urnenkammer (Stelen) (20 Jahre Ruhezeit)
Kurzbeschreibung
In einer Stele dürfen maximal 4 Urnen bestattet werden. Die möglichen Maße der Urnen werden durch die Nischengröße begrenzt. Die Nutzungszeit beträgt 20 Jahre. Falls nach Ablauf der Ruhefrist von 20 Jahren das Nutzungsrecht für die Grabstätte nicht verlängert wird, ist diese innerhalb von 3 Monaten auf eigene Kosten zu räumen.
Das Abstellen von Pflanzen, Blumen, Lichtern oder sonstigen Gegenständen auf dem Boden vor oder neben den Urnenkammern ist nur in den dazu vorgesehenen Bereichen zulässig.
Pflege
pflegefrei
Gebühren
Gebühr für Grabnutzungsrecht | 1.193,00 € |
Gebühren für die Grabplatzgrundgebühr | 1.150,00 € |
Gebühren für Urne in Urnenkammer | 230,00 € |
Gebühren der Nachbelegung/Verlängerung sind grundsätzlich 1/20 der Grabnutzungsgebühr seit der Letztbelegung, pro Jahr | 59,65 € |
Bitte beachten Sie
Die genannten Gebühren sind nicht abschließend. Es fallen weitere Kosten für die Bestattung und die evtl. Nutzung der Leichenhalle an. Diese können dem Gebührenverzeichnis entnommen oder bei der Gemeindeverwaltung nachgefragt werden.
Urnenwahlgrab (Ruhezeit 20 Jahre)
Kurzbeschreibung
In einem Urnenerdwahlgrab können bis zu 4 Urnen bestattet werden. Sollte der Wunsch einer Nachbelegung bzw. Verlängerung des Nutzungsrechts bestehen, ist dies zulässig. Falls nach Ablauf der Ruhefrist von 20 Jahren das Nutzungsrecht für die Grabstätte nicht verlängert wird, ist diese innerhalb von 3 Monaten auf eigene Kosten zu räumen.
Pflege
Das Grab wird von den Angehörigen gepflegt (pflegeintensiv).
Gebühren
Gebühr für Grabnutzungsrecht bei einem Urnenwahlgrab | 896,00 € |
Gebühren für die Grabplatzgrundgebühr | 1.150,00 € |
Gebühren für Urne iin Grabfeldern mit Grabschließung | 340,00 € |
Gebühren der Nachbelegung/Verlängerung sind grundsätzlich 1/20 der Grabnutzungsgebühr seit der Letztbelegung, pro Jahr | 82,00 € |
Bitte beachten Sie
Die genannten Gebühren sind nicht abschließend. Es fallen weitere Kosten für die Bestattung und die evtl. Nutzung der Leichenhalle an. Diese können dem Gebührenverzeichnis entnommen oder bei der Gemeindeverwaltung nachgefragt werden.
Baumwahlgrab
Kurzbeschreibung
In einem Baumwahlgrab können bis zu 2 Urnen bestattet werden. Sollte der Wunsch einer Nachbelegung bzw. Verlängerung des Nutzungsrechts bestehen, ist dies zulässig. Falls nach Ablauf der Ruhefrist von 20 Jahren das Nutzungsrecht für die Grabstätte nicht verlängert wird, ist diese innerhalb von 3 Monaten auf eigene Kosten zu räumen.
Pflege
pflegefrei (Blumenschmuck und sonstige Gegenstände dürfen an der Grabstelle nicht abgestellt werden)
Gebühren
Gebühr für Grabnutzungsrecht bei einem Urnenwahlgrab | 941,00 € |
Gebühren für die Grabplatzgrundgebühr | 1.150,00 € |
Gebühren für Urne iin Grabfeldern mit Grabschließung | 340,00 € |
Gebühren für Grabplatte für ein Baumwahlgrab | 25,00 € |
Gebühren der Nachbelegung/Verlängerung sind grundsätzlich 1/20 der Grabnutzungsgebühr seit der Letztbelegung, pro Jahr | 47,10 € |
Bitte beachten Sie
Die genannten Gebühren sind nicht abschließend. Es fallen weitere Kosten für die Bestattung und die evtl. Nutzung der Leichenhalle an. Diese können dem Gebührenverzeichnis entnommen oder bei der Gemeindeverwaltung nachgefragt werden.
Urnenreihengrab (Ruhezeit 20 Jahre)
Kurzbeschreibung
Bei dieser Bestattungsart ist eine Bestattung von nur einer Person möglich. Sie sind von den Nutzungsberechtigten zu pflegen und können auch im Übrigen von ihnen gestaltet werden. Eine Verlängerung der Ruhefrist oder Zubettung ist nicht zulässig. Auch die Umwandlung in ein Wahlgrab ist nicht möglich. Nach Ablauf der Ruhefrist von 15 Jahren ist das Grab innerhalb eines Monats auf eigene Kosten abzuräumen.
Pflege
Das Grab wird von den Angehörigen gepflegt (pflegeintensiv).
Gebühren
Gebühr für Grabnutzungsrecht bei einem Urnenreihengrab | 878,00 € |
Gebühren für die Grabplatzgrundgebühr | 1.150,00 € |
Gebühren für Urne iin Grabfeldern mit Grabschließung | 340,00 € |
Bitte beachten Sie
Die genannten Gebühren sind nicht abschließend. Es fallen weitere Kosten für die Bestattung und die evtl. Nutzung der Leichenhalle an. Diese können dem Gebührenverzeichnis entnommen oder bei der Gemeindeverwaltung nachgefragt werden.
Kindergrab (Kinder bis 10 Jahre)
Kurzbeschreibung
Kindergräber sind grundsätzlich nur Reihengräber. In einem Kindergrab kann nur 1 Kind beigesetzt werden. Es werden lediglich Kinder unter 10 Jahren im Kindergrabfeld beigesetzt. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich. Nach Ablauf der Ruhefrist von 20 Jahren ist das Kindergrab innerhalb eines Monats auf eigene Kosten abzuräumen.
Pflege
Das Grab wird von den Angehörigen gepflegt (pflegeintensiv).
Gebühren
Gebühr für Grabnutzungsrecht bei einem Kindergrab | 1.248,00 € |
Gebühren für die Grabplatzgrundgebühr | 1.150,00 € |
Gebühren für Urne iin Grabfeldern mit Grabschließung | 340,00 € |
Bitte beachten Sie
Die genannten Gebühren sind nicht abschließend. Es fallen weitere Kosten für die Bestattung und die evtl. Nutzung der Leichenhalle an. Diese können dem Gebührenverzeichnis entnommen oder bei der Gemeindeverwaltung nachgefragt werden.
Sternengrabfeld
Kurzbeschreibung
Damit Eltern von Sternenkindern (Kinder, die während der Schwangerschaft sterben und weniger als 500 Gramm wiegen) in vertrauter Umgebung trauern können, hat die Gemeindeverwaltung beschlossen, eine Gemeinschaftsgrabanlage seitlich der Einsegnungshalle (neben den Kindergräbern) einzurichten. In der Mitte steht ein Baumstamm mit grünen Blättern aus Holz.
Am Sternengrab besteht die Möglichkeit, einen individuellen Holzstern am Baum anbringen zu lassen. Hier können die betroffenen Eltern für ihr Sternenkind ein persönliches Zeichen setzen. Die Beisetzung ist kostenfrei. Für das Grab gelten die Bestimmungen entsprechend der Friedhofssatzung wie für ein Reihengrab, d.h. die Ruhefrist beträgt 15 Jahre, eine Verlängerung ist nicht möglich.
Pflege
pflegefrei
Weitere Informationen
Liegezeit
Die Ruhefrist beträgt für Erdbestattungen und Urnenbestattungen 20 Jahre. Abweichend gilt für Sternenkinder sowie Kindergräber eine Ruhezeit von 15 Jahren.
Blumenschmuck
Blumenschmuck und sonstige Gegenstände dürfen auf den Grabumrandungsplatten sowie vor den Urnenstelen nicht abgestellt werden.
Hinweis an Grabnutzer
Die Grabumrandungsplatten zwischen den Gräbern sind bei Absenkung vom Verursacher neu zu verlegen.
Standsicherheit der Grabmale
Die Grabmale werden einmal im Jahr auf ihre Standsicherheit durch unseren Bauhofleiter Wolfgang Reiß geprüft.