Was tun im Sterbefall?
„Wenn ihr mich sucht, sucht mich in eurem Herzen. Habe ich dort eine Bleibe gefunden, bin ich immer bei euch.“
Antoine de Saint-Exupéry
Nach dem Tod eines geliebten Menschen trifft die Hinterbliebenen zunächst eine tiefe Trauer. Jedoch gibt es leider viele Entscheidungen, die nicht aufgeschoben werden können. Deshalb erhalten Sie vorab ein paar Punkte zum Vorgehen beim Verlust eines Angehörigen.
Direkt nach dem Tod
Arzt oder Ärztin (falls nicht erreichbar Notarzt) kontaktieren
Sterben Angehörige zu Hause, muss ein Arzt oder eine Ärztin (falls nicht erreichbar Notarzt) benachrichtigt werden, um die Leichenschau durchführen zu können.
Rufen Sie den Notarzt auch dann, wenn ein Angehöriger im öffentlichen Raum stirbt. Danach wird der Totenschein ausgestellt. Dieser ermöglicht dem Bestattungsunternehmen, die weiteren Schritte durchzuführen. Das Bestattungsunternehmen kann parallel oder direkt nach der Totenschau informiert werden. Lebt ein Mensch zum Zeitpunkt seines Todes im Seniorenwohnheim oder befindet sich im Krankenhaus, kümmert sich das Personal um die ersten Schritte.
Übrigens: Hinterbliebene dürfen sich bis zu 36 Stunden Zeit nehmen, um in den eigenen vier Wänden Abschied zu nehmen.
Wichtig: Gibt es einen Vorvertrag mit einem bestimmten Unternehmen? Hat der Verstorbene Wünsche hinsichtlich seiner Bestattung hinterlegt?
Empfehlenswert ist es, einen Ordner mit relevanten Bestattungsdokumenten anzulegen.
Neben Personalausweis, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde und gegebenenfalls Scheidungsbeschluss sind folgende Unterlagen wichtig: Krankenversicherungskarte, Versicherungsnummern und Versicherungsverträge, Mietverträge, Bestattungsvorsorge, Rentenbescheid, Testament, Erbschein, evtl. Organspendeausweis, sonstige Verträge. In dieser Tabelle (PDF) finden Sie weitere Informationen.
In den ersten 36 Stunden nach dem Todesfall
Kontaktieren von Bestattungsunternehmen
Auswahl eines Bestattungsunternehmens und Überführung des Leichnams veranlassen
Innerhalb von 24 bis 36 Stunden muss in Deutschland der Verstorbene in der Regel vom Sterbeort in geeignete Räumlichkeiten überführt werden. Das kann die Leichenhalle der Gemeinde (auf dem Friedhof), des Bestatters oder eines Krematoriums sein.
Auf Ihren Wunsch organisiert der Bestatter auch die Sterbeurkunde, plant mit Ihnen die Bestattung und übernimmt die hygienische Versorgung des Verstorbenen.
In den ersten 72 Stunden nach dem Todesfall
Meldung des Todesfalls beim Standesamt des Sterbeortes für Beantragung der Sterbeurkunde
Banken und Versicherungen benötigen meist die Sterbeurkunde im Original. Für Vertragskündigungen (z. B. Miete, Strom oder Telefon) reicht eine Kopie.
Meldung des Todesfalls bei der Kranken- und Rentenversicherung, evtl. bei Lebens-, Unfall- und Sterbegeldversicherung
Hat der Verstorbene eine Lebensversicherung abgeschlossen, müssen Sie diese in der Regel zwischen 24 und 72 Stunden nach Eintritt des Todes benachrichtigen. Stehen Ihnen Auszahlungen der Todesfallleistung einer Unfallversicherung zu, müssen Sie den Todesfall innerhalb von 48 Stunden der Versicherung melden. Innerhalb dieser Frist prüft der Versicherer die Todesursache. Wurde eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen, muss der Versicherer auch hier über den Todesfall informiert werden.
Meldung des Todesfalls beim Arbeitgeber
Vor der Bestattung
- Bestattungsart und -ort festlegen – Art und Ort der Bestattung richten sich gegebenenfalls nach dem Willen des Verstorbenen
- Grabstätte und Blumenschmuck auswählen
- Trauerfeier und Ablauf der Beisetzung planen
- Terminfestlegung für Trauerfeier und Beerdigung (evtl. mit Trauerredner und Kirche (Pfarramt) absprechen)
- Evtl. Leichenschmaus planen
- Evtl. Traueranzeige aufgeben
- Evtl. Danksagungsanzeige/-karten beauftragen
- Wenn vorhanden, Lebens-/Sterbegeldversicherung zwecks Auszahlung kontaktieren
- Abmeldung beim Sozial-/Versorgungsamt bei Leistungsbezug
- Kleidung und persönliche Gegenstände abholen, falls Todesfall im Krankenhaus/Pflegeheim passiert ist
Nach der Bestattung
- Kündigung/Ummeldung von Abonnements, Verträgen (Handy, Strom, Miete, etc.) & Versicherungen (Haftpflicht, Hausrat, etc.)
- Meldung des Todesfalls an das Finanzamt (Steuererklärung, Abmeldung Kfz-Steuer)
- Meldung des Todesfalls bei Vereinen, Organisationen, Banken, der Post, etc.
- Antrag auf Rentenfortzahlung für das erste 1/4 Jahr beim Rententräger stellen
- Antrag auf Witwerrente/Witwenrente
- Steinmetz für Grabmal kontaktieren