Was tun im Sterbefall?
„Wenn ihr mich sucht, sucht mich in eurem Herzen. Habe ich dort eine Bleibe gefunden, bin ich immer bei euch.“
Antoine de Saint-Exupéry
Nach dem Tod eines geliebten Menschen trifft die Hinterbliebenen zunächst eine tiefe Trauer. Jedoch gibt es leider viele Entscheidungen, die nicht aufgeschoben werden können. Deshalb erhalten Sie vorab ein paar Punkte zum Vorgehen beim Verlust eines Angehörigen.
Direkt nach dem Tod
Arzt oder Ärztin (falls nicht erreichbar Notarzt) kontaktieren
Sterben Angehörige zu Hause, muss ein Arzt oder eine Ärztin (falls nicht erreichbar Notarzt) benachrichtigt werden, um die Leichenschau durchführen zu können.
Rufen Sie den Notarzt auch dann, wenn ein Angehöriger im öffentlichen Raum stirbt. Danach wird der Totenschein ausgestellt. Dieser ermöglicht dem Bestattungsunternehmen, die weiteren Schritte durchzuführen. Das Bestattungsunternehmen kann parallel oder direkt nach der Totenschau informiert werden. Lebt ein Mensch zum Zeitpunkt seines Todes im Seniorenwohnheim oder befindet sich im Krankenhaus, kümmert sich das Personal um die ersten Schritte.
Übrigens: Hinterbliebene dürfen sich bis zu 36 Stunden Zeit nehmen, um in den eigenen vier Wänden Abschied zu nehmen.
Wichtig: Gibt es einen Vorvertrag mit einem bestimmten Unternehmen? Hat der Verstorbene Wünsche hinsichtlich seiner Bestattung hinterlegt?
Empfehlenswert ist es, einen Ordner mit relevanten Bestattungsdokumenten anzulegen.
Personal- ausweis | Geburts- urkunde | Heirats- urkunde | Sterbe- urkunde | Scheidungs- beschluss | |
---|---|---|---|---|---|
Für Ledige | x | x | |||
Für Verheiratete | x | x | x | ||
Für Verwitwete | x | x | x | x | |
Für Geschiedene | x | x | x | x |
Neben Personalausweis, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde und gegebenenfalls Scheidungsbeschluss sind folgende Unterlagen wichtig: Krankenversicherungskarte, Versicherungsnummern und Versicherungsverträge, Mietverträge, Bestattungsvorsorge, Rentenbescheid, Testament, Erbschein, evtl. Organspendeausweis, sonstige Verträge.
In den ersten 36 Stunden nach einem Todesfall
Kontaktieren von Bestattungsunternehmen
Auswahl eines Bestattungsunternehmens und Überführung des Leichnams veranlassen
Innerhalb von 24 bis 36 Stunden muss in Deutschland der Verstorbene in der Regel vom Sterbeort in geeignete Räumlichkeiten überführt werden. Das kann die Leichenhalle der Gemeinde (auf dem Friedhof), des Bestatters oder eines Krematoriums sein.
Auf Ihren Wunsch organisiert der Bestatter auch die Sterbeurkunde, plant mit Ihnen die Bestattung und übernimmt die hygienische Versorgung des Verstorbenen.
In den ersten 72 Stunden nach einem Todesfall
Meldung des Todesfalls beim Standesamt des Sterbeortes für Beantragung der Sterbeurkunde
Banken und Versicherungen benötigen meist die Sterbeurkunde im Original. Für Vertragskündigungen (z. B. Miete, Strom oder Telefon) reicht eine Kopie.
Meldung des Todesfalls bei der Kranken- und Rentenversicherung, evtl. bei Lebens-, Unfall- und Sterbegeldversicherung
Hat der Verstorbene eine Lebensversicherung abgeschlossen, müssen Sie diese in der Regel zwischen 24 und 72 Stunden nach Eintritt des Todes benachrichtigen. Stehen Ihnen Auszahlungen der Todesfallleistung einer Unfallversicherung zu, müssen Sie den Todesfall innerhalb von 48 Stunden der Versicherung melden. Innerhalb dieser Frist prüft der Versicherer die Todesursache. Wurde eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen, muss der Versicherer auch hier über den Todesfall informiert werden.
Meldung des Todesfalls beim Arbeitgeber
Vor der Bestattung
- Bestattungsart und -ort festlegen – Art und Ort der Bestattung richten sich gegebenenfalls nach dem Willen des Verstorbenen
- Grabstätte und Blumenschmuck auswählen
- Trauerfeier und Ablauf der Beisetzung planen
- Terminfestlegung für Trauerfeier und Beerdigung (evtl. mit Trauerredner und Kirche (Pfarramt) absprechen)
- Evtl. Leichenschmaus planen
- Evtl. Traueranzeige aufgeben
- Evtl. Danksagungsanzeige/-karten beauftragen
- Wenn vorhanden, Lebens-/Sterbegeldversicherung zwecks Auszahlung kontaktieren
- Abmeldung beim Sozial-/Versorgungsamt bei Leistungsbezug
- Kleidung und persönliche Gegenstände abholen, falls Todesfall im Krankenhaus/Pflegeheim passiert ist
Nach der Bestattung
- Kündigung/Ummeldung von Abonnements, Verträgen (Handy, Strom, Miete, etc.) & Versicherungen (Haftpflicht, Hausrat, etc.)
- Meldung des Todesfalls an das Finanzamt (Steuererklärung, Abmeldung Kfz-Steuer)
- Meldung des Todesfalls bei Vereinen, Organisationen, Banken, der Post, etc.
- Antrag auf Rentenfortzahlung für das erste 1/4 Jahr beim Rententräger stellen
- Antrag auf Witwerrente/Witwenrente
- Steinmetz für Grabmal kontaktieren
Regelungen zu Lebzeiten
Bestattungsverfügung
Mit einer Bestattungsverfügung kann bindend dokumentiert werden, was nach dem Tod mit den sterblichen Überresten geschehen soll. Sie kann handschriftlich verfasst oder als Vorlage ausgedruckt werden und enthält dabei Angaben zur gewünschten Bestattungsart und dem Ort der Beisetzung. Wichtig ist, die Verfügung selbst mit Datum zu unterschreiben. Beim Verfassen können die Bestatter, Gemeinde/Stadt, Kirchengemeinden oder der Notar eine Hilfe sein.
Bestattungsvorsorge
Die Bestattungsvorsorge lässt sich entweder über einen sogenannten Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag, abgeschlossen mit dem gewünschten Bestattungsunternehmen, oder über eine Sterbegeldversicherung sicherstellen.
Vorerwerb einer Grabstätte
Der Vorerwerb einer Grabstätte ist in allen Grabarten möglich. Weitere Informationen erhalten Sie durch unsere Ansprechpartner zum Friedhof.
Patientenverfügung
Die Patientenverfügung ist eine freiwillige Erklärung, die nach § 1901 a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) jeder einwilligungsfähige Volljährige verfassen und die jederzeit widerrufen werden kann. Mit ihr kann vorsorglich festgelegt werden, dass bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind, falls man nicht mehr selbst entscheiden kann. Eine Hilfe beim Ausfüllen kann der Hausarzt sein.
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Person eine oder mehrere geschäftsfähige und volljährige Person/en bevollmächtigen, rechtsgültige Entscheidungen für sie treffen zu dürfen, wenn alltäglich organisatorische Dinge alters- und/ oder krankheitsbedingt nicht mehr eigenständig geregelt werden können. Sie setzt dabei ein unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus!
Soll die Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus wirken, muss der Vollmachtgeber dies zum Ausdruck bringen. Dies kann durch ausdrückliche Bestimmung erfolgen
Ansprechpartner Nachlass
Amtsgericht Rastatt
Herrenstraße 18
76437 Rastatt
07222 978 423
Kirchlicher Beistand
Ansprechpartner Katholische Kirchengemeinde
Pfarrbüro Steinmauern (Kath. Pfarramt Kreuz Erhöhung)
Pfarrer Erich Penka
Hauptstraße 67
76479 Steinmauern
steinmauern@kath-suedhardt-rhein.de
Ansprechpartner Evangelische Kirchengemeinde
Evangelische Petrusgemeinde Rastatt
Pfarrer Albrecht Berbig
Wilhelm-Busch-Straße 8-10
76437 Rastatt