Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Wert des unbebauten Bodens pro Quadratmeter für ein bestimmtes Gebiet oder eine bestimmte Zone (Bodenrichtwertzone). Der Durchschnittswert ermittelt sich aus vorangegangenen Grundstücksverkäufen in diesem Gebiet.
Der Bodenrichtwert ist ein wichtiges Instrument bei der Wertermittlung von Grundstücken, da er als Grundlage für die Berechnung von Grundsteuer, Kaufpreisen und Mieten dient. Er kann je nach Lage, Größe, Bodenbeschaffenheit und Nutzung des Grundstücks variieren. Berücksichtigt man die besonderen Eigenschaften eines Grundstücks, können die Abweichungen vom Bodenrichtwert durchaus erheblich sein.
Der Bodenrichtwert für Bauland wird mindestens zum Ende jedes zweiten Kalenderjahres ermittelt (§ 196 BauGB) und bildet die Grundlage für die Besteuerung von Grund und Boden in Deutschland. Grundlage für die Bestimmung des Bodenrichtwerts sind die amtlichen Kaufpreissammlungen, die von den bundesweiten Gutachterausschüssen für Grundstückswerte geführt werden.
Der Gutachterausschuss hat gemäß § 196 Baugesetzbuch am 13. Juni 2023 die Bodenrichtwerte für Steinmauern zum Stichtag 1. Januar 2023 auf Grundlage der Kaufpreissammlung flächendeckend ermittelt und beschlossen.
Folgende Möglichkeiten zur Einsichtnahme und Auskünfte zu Bodenrichtwerten bestehen:
BORIS-BW (Zentrales Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg)
Gutachterausschuesse Baden-Württemberg
Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses
Einsicht bei der Geschäftsstelle (während der üblichen Geschäftszeiten)
Herrenstraße 15
76437 Rastatt
Zimmer 4.14/4.15
07222 9 72 40 77
Gutachterausschuss
Der Gutachterausschuss der Gemeinde Steinmauern wurde zum 31.03.2019 aufgelöst. Für die Ermittlung der Bodenrichtwerte ist seit 01.04.2019 der Gemeinsame Gutachterausschuss der Stadt Rastatt zuständig. Für die Berechnung der Gutachterdienste gilt die Satzung der Stadt Rastatt.
Die Aufgaben des Gutachterausschusses bestehen vor allem in
- der Erstellung von Verkehrsgutachten,
- der Festsetzung der gemeindlichen Bodenrichtwerte
- der Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung.