Bürgerhaus Alte Schule
Das Bürgerhaus Alte Schule ist Teil des kulturellen und sozialen Lebens der Gemeinde und trägt als Begegnungsstätte zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit bei. So befinden sich hier unter anderem beispielsweise die Örtlichkeiten des Kinderhorts. Weitere Räumlichkeiten stehen den örtlichen Vereinen und Gruppierungen zur Durchführung ihrer Proben und zur Aufbewahrung von eigenen Gegenständen bzw. Unterlagen zur Verfügung.
Das gesamte Gebäude wurde von Januar 2006 bis Mai 2007 grundsaniert und befindet sich in einem guten Zustand. Lediglich kleinere Modernisierungsmaßnahmen sind in den kommenden Jahren durchzuführen.
Die Räumlichkeiten des Dachgeschosses können nicht nur die örtlichen Vereine nutzen, sondern ebenso können Privatpersonen sowie Organisationen den Veranstaltungsraum im Dachgeschoss für kulturelle, gesellschaftliche, politische, religiöse, private oder gewerbliche Zwecke anmieten. Hierfür muss allerdings ein schriftlicher Antrag bei der Gemeindeverwaltung gestellt sowie ein Überlassungsvertrag abgeschlossen werden.
Folgende Räumlichkeiten können gemietet werden:
1. Komplettes Dachgeschoss
2. Dachgeschoss ohne Küche
Das Bürgerhaus Alte Schule wird grundsätzlich nicht in den Ferienzeiten überlassen. Durch den Aufzug sind die Räumlichkeiten barrierefrei zu erreichen. Möglich wäre eine reine Bestuhlung mit insgesamt etwa 92 Plätzen oder etwa 60 Plätzen mit 10 Tischen.
Die Höhe der Gebühren für die Nutzung des Bürgerhauses bestimmt sich nach der Gebührenordnung für das Bürgerhaus Alte Schule. Weitere Informationen enthält die dazugehörige Benutzungsordnung.
Turn- und Festhalle
Die Turn- und Festhalle wurde bereits im Jahr 1962 errichtet. Seither fanden mehrere Umbauten bzw. Modernisierungsmaßnahmen statt. Unter anderem wurden im Jahr 2021 die Fenster im Gruppenraum erneuert und der Treppenaufgang überdacht. Insgesamt beläuft sich die Fläche der Halle auf etwa 1.600 qm.
Die Halle dient zur Ausübung verschiedenster Sportarten. Außerdem können hier Veranstaltungen kultureller, gesellschaftlicher, politischer, religiöser, privater oder gewerblicher Art abgehalten werden. Hauptsächlich werden die Räumlichkeiten der Grundschule zur Durchführung des Sportunterrichts oder den örtlichen Vereinen für Übungs- und Trainingszwecke zur Verfügung gestellt. Zusätzlich können aber auch weitere örtliche Vereine/Gruppierungen, Privatpersonen, Organisationen oder Dritte die Turn- und Festhalle für eigens durchgeführte Veranstaltungen bzw. Aktivitäten nutzen.
Folgende Räumlichkeiten können für Veranstaltungen überlassen werden:
1. Komplette Turn- und Festhalle
2. Gruppenraum
3. Gruppenraum mit Thekeneinrichtung und Küche
In den Ferienzeiten wird die Halle grundsätzlich nicht weitervermietet. Die Höchstzahl an zulässigen Besuchern/-innen der gesamten Turn- und Festhalle beträgt in etwa 441 Personen.
Für die Möglichkeit der Nutzung muss sechs Wochen vor dem Überlassungstermin ein schriftlicher Antrag bei der Gemeindeverwaltung gestellt und darüber hinaus ein Überlassungsvertrag abgeschlossen werden.
Die Gebühren für die Anmietung der einzelnen Räumlichkeiten können Sie der Gebührenordnung für die Turn- und Festhalle entnehmen. Weitere Informationen enthält die dazugehörige Benutzungsordnung.
Turn- und Bewegungsraum Kindergarten
Der im Jahr 2020 neu errichtete Turn- und Bewegungsraum des Flößerkindergartens bietet einen Ort für Spiel, Spaß und Bewegung. Die Räumlichkeit ist geeignet für verschiedene sportliche Aktivitäten. Er wird insbesondere für Turn- und Übungsstunden des Kindergartens genutzt. Zusätzlich können aber auch außerhalb der Öffnungszeiten des Flößerkindergartens die örtlichen Vereine/Gruppierungen, Privatpersonen sowie Organisationen aus Steinmauern die Räumlichkeiten für ihre eigenen Zwecke verwenden.
Der Turn- und Bewegungsraum kann demnach täglich von 14:30 Uhr bis 21:00 Uhr zur Verfügung gestellt werden. In den Ferienzeiten ist eine anderweitige Belegung grundsätzlich ausgeschlossen.
Für die Möglichkeit der Nutzung muss vier Wochen vor dem Überlassungstermin ein schriftlicher Antrag bei der Gemeindeverwaltung gestellt und darüber hinaus ein Überlassungsvertrag abgeschlossen werden.
Die Höhe der jeweiligen Benutzungsgebühr richtet sich nach der Gebührenordnung des Turn- und Bewegungsraums. Grundsätzlich wird eine Gebühr von 25 €/Stunde verlangt. Gebührenbefreiungen sind vorgesehen.
Weitere Informationen entnehmen Sie der Benutzungsordnung des Turn- und Bewegungsraums des Flößerkindergartens.
Murghalle
Im Jahr 1997 war es soweit – mit der feierlichen Übergabe und Fertigstellung der Murghalle ging ein lang ersehnter Wunsch der Steinmauerner Vereine in Erfüllung. Der Schützen- und Kleintierzuchtverein, die Turnerschaft, der Musik-, Fußball- sowie Gesangverein schlossen sich im Jahr 1996 als eine Interessengemeinschaft zusammen, um mit Hilfe der Gemeinde gemeinsam die Murghalle zu errichten.
Über die Sommermonate findet jährlich im Innen- und Außenbereich ein reger Festbetrieb statt. Angesehen sind insbesondere beispielsweise das bekannte Hähnchenfest des SKV und das Heckenfest der Turnerschaft sowie viele weitere namhafte Feste der örtlichen Vereine. Über die Wintermonate dient die Halle als Unterstellmöglichkeit für Wohnwagen und Motorboote. Darüber hinaus kann die Halle auch von Firmen und Privatpersonen angemietet werden.
Im Jahr 2009 wurde mit den Bauten bzw. Erneuerungen des an die Murghalle angrenzenden Spielplatzes begonnen. Nicht nur während der Festivitäten, sondern auch unter der Woche und an den Wochenenden können sich die Kinder hier austoben und Spaß haben.
Aus dem gesellschaftlichen Leben der Gemeinde Steinmauern ist die Murghalle nicht mehr wegzudenken.
Für Auskünfte und Anfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Patrick Grünbacher (Tel.: 01741735759; E-Mail: murghalle@web.de).