Antragsformular Wahlscheinantrag mit Briefwahlunterlagen
Hier finden Sie den Link für das Antragsformular Wahlscheinantrag mit Briefwahlunterlagen.
In das Antragsformular tragen Sie die Daten aus Ihrer Wahlbenachrichtigung ein. Sie können sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandadresse zusenden lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Bearbeitung übertragen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlkreis- und Wählernummer. Stimmen Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis überein, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen dann per Post zugesandt.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht mehr haben, können Sie einen Wahlschein auch formlos per E-Mail an koestel@steinmauern.de beantragen. Bitte geben Sie in diesem Fall Ihre persönlichen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum und vollständige Wohnanschrift) an.
Ausführliche Informationen zur Europa- und Kommunalwahl
Ausführliche Informationen rund um die Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 in Baden-Württemberg erfahren Sie über die Webseite der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg.
Informationen zur Kreistagswahl am 09. Juni 2024 finden Sie auf der Seite des Landkreises Rastatt.
Ausführliche Informationen rund um die Europawahl am 09. Juni 2024 in der erfahren Sie über die Webseite der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg.
Plakatierungsbestimmung im Rahmen der Europa- und Kommunalwahl
In Bezug auf die bevorstehende Europa- und Kommunalwahl in Baden-Württemberg am 09.06.2024 möchten wir Sie folgend über die Plakatierungsrichtlinien in der Gemeinde Steinmauern informieren.
Seit Kalenderwoche 15 ist eine 2,00 x 2,50 Meter große Tafel im Bereich des Kreisverkehrs Plittersdorfer Straße / Karl-Späth-Straße in Steinmauern aufgestellt. Diese Tafel dient zur Anbringung von Wahlplakaten im Format maximal DIN A1. Wir möchten Sie darum bitten, Ihre Plakatierung vorzugsweise auf dieser Tafel zu beschränken und das Format DIN A1 nicht zu überschreiten.
Plakate dürfen grundsätzlich nicht den Verkehr behindern oder an Verkehrszeichen oder Ortseingangsschildern angebracht werden. Wir behalten uns das Recht vor, Plakate zu entfernen, sofern sie witterungsbedingt oder durch sonstige Einflüsse nicht mehr lesbar oder verunstaltet sind.
Wahlplakate, die besonders nah an Wahllokalen aufgehängt sind, können einen Verstoß darstellen. Während des Wahlzeitraums ist in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten.
Die Plakate sind unmittelbar nach der Wahl wieder zu entfernen. Bei Einhaltung dieser Vorgaben, wird von einer Kostenerhebung abgesehen.
Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Zur Wahl der Abgeordneten des 10. Europäischen Parlaments in der Bundesrepublik Deutschland am 09. Juni 2024 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man wegen schlechten Sehens die Wahlunterlagen selbst nicht lesen kann?
Für die Wahl zum Europäischen Parlament am 09. Juni 2024 haben blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte die Möglichkeit zur barrierefreien Teilhabe. Dazu werden von den Blinden- und Sehbehindertenverbänden kostenfrei eine spezielle Stimmzettelschablone und eine vorgelesene Beschreibung des vollständigen Stimmzettelinhalts als aufgesprochene CD-Version zur Verfügung gestellt. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie eine Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761 36122 (Festnetznummer Deutsche Telekom). Ab Ende April 2024 besteht auch die Möglichkeit, vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. Informationen zu den Stimmzettelinhalten barrierefrei im Internet unter www.dbsv.org/wahlen sowie telefonisch unter 0800 00 09 67 10 (gebührenfrei) zu erhalten.
Ansprechpartner
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (DBSV)
Rungestr. 19, 10179 Berlin
Torsten Resa
Tel.: 030-28 53 87-281
E-Mail: t.resa@dbsv.org
Wahlhilfe in Leichter Sprache
Hier finden Sie die Wahlhilfe zur Kommunalwahl in Leichter Sprache (Infos in Leichter Sprache – online und barrierefrei).
Wahlhilfe zur Kommunalwahl 2024 (PDF-Download) Was man wissen muss zur Kommunalwahl. In Leichter Sprache.
Wahlhilfe zur Europawahl 2024 (PDF-Download) Was man wissen muss zur Europawahl. In Leichter Sprache.
Allgemeine Hinweise zum Wahlrecht
Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.
Wahlberechtigt ist,
wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und
- seit mindestens drei Monaten, also seit dem 23.11.2024 in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Deutsche wahlberechtigt, die im Ausland leben (sogenannte „Auslandsdeutsche“)
Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist,
wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.
Wählen kann nur,
wer in das Wählerverzeichnis einer Gemeinde/Stadt eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Von Amts wegen werden alle Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis der Gemeinde/Stadt ihrer Wohnung (Inhaber mehrerer Wohnungen der Gemeinde/Stadt, in der sie die Hauptwohnung innehaben) eingetragen, in der sie am 12.01.2025 bei der Meldebehörde gemeldet sind.
Die Gemeinden/Städte machen spätestens am 30.01.2025 öffentlich bekannt, wo und während welcher allgemeinen Öffnungszeiten an den Tagen vom 03.02.2025 bis 07.02.2025 die Wählerverzeichnisse für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten werden. In dieser Bekanntmachung sind auch Hinweise darüber enthalten, wo, während welcher Zeiten und unter welchen Voraussetzungen Wahlscheine beantragt werden können und wie durch Briefwahl gewählt wird. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens bis zum 02.02.2025 eine Wahlbenachrichtigung.
Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte im eigenen Interesse nachprüfen, ob er im Wählerverzeichnis eingetragen ist, oder beim Wahlamt nachfragen.
Antragsformular Wahlscheinantrag mit Briefwahlunterlagen
Hier finden Sie den Link für das Antragsformular Wahlscheinantrag mit Briefwahlunterlagen.
In das Antragsformular tragen Sie die Daten aus Ihrer Wahlbenachrichtigung ein. Sie können sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandadresse zusenden lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Bearbeitung übertragen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlkreis- und Wählernummer. Stimmen Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis überein, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen dann per Post zugesandt.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht mehr haben, können Sie einen Wahlschein auch formlos per E-Mail an koestel@steinmauern.de beantragen. Bitte geben Sie in diesem Fall Ihre persönlichen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum und vollständige Wohnanschrift) an.
Wegen Wartungsmaßnahmen wird der Internet-Wahlscheinantrag am 30.01.2025 von 20:00 bis circa 21:30 Uhr nicht zur Verfügung stehen.
Ausführliche Informationen zur Bundestagswahl
Ausführliche Informationen rund um die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 in Deutschland erfahren Sie über die Webseite der Bundeswahlleiterin sowie die Webseite der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg.
Plakatierungsbestimmung im Rahmen der Bundestagswahl
In Bezug auf die bevorstehende Bundestagswahl, die am 23.02.2025 stattfinden wird, möchten wir Sie über die Plakatierungsrichtlinien in der Gemeinde Steinmauern informieren.
Ab Kalenderwoche 2 wird eine 2,00 x 2,50 Meter große Tafel im Bereich des Kreisverkehrs Plittersdorfer Straße / Karl-Späth-Straße in Steinmauern aufgestellt. Diese Tafel dient zur Anbringung von Wahlplakaten im Format maximal DIN A1. Wir möchten Sie darum bitten, Ihre Plakatierung vorzugsweise auf dieser Tafel zu beschränken und das Format DIN A1 nicht zu überschreiten.
Plakate dürfen grundsätzlich nicht den Verkehr behindern oder an Verkehrszeichen oder Ortseingangsschildern angebracht werden. Wir behalten uns das Recht vor, Plakate zu entfernen, sofern sie witterungsbedingt oder durch sonstige Einflüsse nicht mehr lesbar oder verunstaltet sind.
Wahlplakate, die besonders nah an Wahllokalen aufgehängt sind, können einen Verstoß darstellen. Während des Wahlzeitraums ist in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten.
Die Plakate sind unmittelbar nach der Wahl wieder zu entfernen. Bei Einhaltung dieser Vorgaben wird von einer Kostenerhebung abgesehen.
Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird – ebenfalls kostenlos – eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761 36122.
Ansprechpartner
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (DBSV)
Rungestr. 19, 10179 Berlin
Torsten Resa
Tel.: 030-28 53 87-281
E-Mail: t.resa@dbsv.org
Wahlhilfe in Leichter Sprache
Hier finden Sie die Wahlhilfe zur Bundestagswahl in Leichter Sprache (Infos in Leichter Sprache – online und barrierefrei).
Wahlhilfe zur Bundestagswahl 2025 (PDF-Download) Was man wissen muss zur Bundestagswahl. In Leichter Sprache.
Zu den grundlegenden Rechten der Bürgerinnen und Bürger gehört in einer Demokratie das Wahlrecht.
In Deutschland können Sie durch die Abgabe der Stimme bei Wahlen auf allen politischen Ebenen Einfluss nehmen.
Wahlen sind:
- allgemein (Stimmrecht unabhängig von Geschlecht, Einkommen, Konfession, Beruf oder politischer Überzeugung)
- unmittelbar (direkt)
- frei (unbeeinflusste Wahlentscheidung)
- gleich (jede Stimme zählt gleich viel)
- geheim
Neben der Möglichkeit, aktiv (durch Stimmabgabe) oder passiv (als Kandidatin oder Kandidat) an Wahlen teilzunehmen, stehen Ihnen weitere Formen der politischen Beteiligung auf verschiedenen Ebenen des politischen Systems (Kommune, Land, Bund und Europa) offen.
Wahlergebnisse
Bundestagswahl 2025
Über den folgenden Link können Sie die Ergebnisse der Bundestagswahl 2025 für Steinmauern abrufen.
Europa- und Kommunalwahl 2024
Über den folgenden Link können Sie die Ergebnisse der Europa-, Kreistags-, und Gemeinderatswahl 2024 für Steinmauern abrufen.
Bundestagswahl 2021
Hier können Sie die Ergebnisse der Bundestagswahl 2021 für Steinmauern abrufen.
Weitere Informationen zur Bundestagswahl erhalten Sie hier.
Was eine Bundestagswahl ist, erfahren Sie hier.
Landtagswahl 2021
Hier können Sie die Ergebnisse der Landtagswahl 2021 für Steinmauern abrufen.
Weitere Informationen zur Landtagswahl erhalten Sie hier.
Was eine Landtagswahl ist, erfahren Sie hier.
Bürgermeisterwahl 25.10.2020
Hier können Sie das Ergebnis der Bürgermeisterwahl am 25.10.2020 abrufen.
Gemeinderatswahl 2019
Hier können Sie die Ergebnisse der Gemeinderatswahl 2019 für Steinmauern abrufen.
Weitere Informationen zum Gemeinderat in Steinmauern erhalten Sie hier.
Was eine Gemeinderatswahl ist, erfahren Sie hier.
Kreistagswahl Landkreis Rastatt 2019
Hier können Sie die Ergebnisse der Kreistagswahl des Landkreises Rastatt (PDF-Download) für Steinmauern abrufen. Alternativ können Sie die Ergebnisse über den folgenden Link einsehen.
Europawahl 2019
Hier können Sie die Ergebnisse der Europawahl 2019 (PDF-Download) für Steinmauern abrufen. Alternativ können Sie die Ergebnisse über den folgenden Link einsehen.
Weitere Informationen zur Europawahl erhalten Sie hier.
Was unter der Europawahl zu verstehen ist, erfahren Sie hier.