Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.steinmauern.de.
Die Gemeinde Steinmauern gibt sich größte Mühe, ihre Website in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes des Landes Baden-Württemberg (L-BGG BW), das auf der Richtlinie (EU) 2016/2102 basiert, barrierefrei zugänglich zu machen.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Formulare und PDF-Dateien:
Einige Formulare und PDF-Dateien sind teilweise noch nicht in dem Maße barrierefrei wie die restlichen Inhalte der Website. Wir arbeiten daran, die bestehenden Barrieren abzubauen.
- Bildergalerien
Bei den Bildergalerien auf der Webseite werden nicht durchgängig Alternativtexte für die Bilder angeboten. Insbesondere bei umfangreichen Bildergalerien wird aus Ressourcengründen auf die Hinterlegung der Alternativtexte verzichtet.
- Aussagekräftige Linktexte
Die Alternativtexte für Verlinkungen auf der Webseite werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
- Videos in Gebärdensprache
Auf das Video in der Gebärdensprache wird derzeit noch aus Ressourcengründen verzichtet. Die Webseite steinmauern.de wird ständig weiterentwickelt und bestehende Mängel schrittweise behoben. Die kontinuierliche Anpassung des Videos in Gebärdensprache steht in einem unverhältnismäßig hohen Aufwand gegenüber dem Nutzen.
- Ratsinformationssystem
Auf der Homepage der Gemeinde Steinmauern ist ein externes Ratsinformationssystem (Sitzungsdienst Session) eingebunden. Nicht alle Bestandteile sind vollständig barrierefrei.
Die vorgenannten Inhalte sind aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht barrierefrei zugänglich gestaltet.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 25.01.2023 erstellt durch Selbstbewertung unter Verwendung des Musters der in Baden-Württemberg maßgeblichen Erklärung zur Barrierfreiheit.
Die Erklärung wurde zuletzt am 06.08.2025 überprüft.
Die Website www.steinmauern.de mit ihren technischen Anforderungen orientiert (im Rahmen einer Selbstbewertung am 25.01.2023) sich an den international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) und der europäischen Norm EN 301 549.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Helfen Sie uns gerne die Website barrierefrei zu gestalten. Sollten Ihnen nicht barrierefreie Inhalte auffallen, melden Sie uns diese gerne per E-Mail an rathaus@steinmauern.de.
Gemeinde Steinmauern
Hauptstraße 82
76479 Steinmauern
07222 9275-0
07222 9275-20
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
0711 123 39375
schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Tastatursteuerung & Schriftgröße
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