Der Landesfamilienpass bietet vergünstigten oder kostenlosen Eintritt zu vielen Ausflugszielen in Baden-Württemberg. Den Pass und die dazugehörige Gutscheinkarte erhalten Familien auf Antrag bei ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Flyer „Informationen zum Landesfamilienpass“ (PDF-Download)
Kurzinformation Landesfamilienpass (PDF-Download)
Was ist der Landesfamilienpass?
Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig und eine freiwillige Leistung des Landes. Er wurde im Jahr 1979 im Rahmen des „Programms zur Förderung der Familie“ eingeführt.
Wer kann einen Landesfamilienpass beantragen?
Der Landesfamilienpass kann beantragt werden von:
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien mit einem kindergeldberechtigten schwer behinderten Kind,
- Familien, die Hartz IV- bzw. kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben und
- Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
Wozu dient der Landesfamilienpass?
Mit dem Landesfamilienpass und der dazugehörigen jährlich neuen Gutscheinkarte können Familien derzeit bis zu 20 Mal kostenlos oder zu einem ermäßigten Eintritt zahlreiche Attraktionen wie Schlösser, Gärten oder Museen in ganz Baden-Württemberg besuchen.
Wo kann ich den Landesfamilienpass beantragen?
Den Landesfamilienpass können Sie beim Bürgermeisteramt Ihrer Wohnsitzgemeinde beantragen.
Weitere Informationen zum Landesfamilienpass
Eine Liste der aller Staatlichen Schlösser, Gärten und Museen sowie eine Liste der nicht staatlichen Anbieter finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration sowie in der aktuellen Pressemitteilung des Ministeriums.