LUBW – Stichprobenkartierungen von Arten und Lebensraumtypen in Steinmauern
Die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg wurde vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg beauftragt, Kartierungen von Arten und Lebensraumtypen der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie sowie weiterer Tiere und Pflanzen zu vergeben und zu koordinieren.
Die Untersuchungen finden von April bis Ende November 2024 auf wenigen Stichprobenflächen vor allem im Außenbereich in unserer Gemeinde statt. Ziel ist es, die Qualität von Lebensräumen bzw. das Vorkommen und die Bestandsentwicklung von Tier- und Pflanzenarten langfristig zu erfassen.
Eine Zuordnung der Ergebnisse zu Grundstückseigentümern oder Bewirtschaftenden findet bei der Erfassung und Auswertung der Kartierungen nicht statt. Es werden keine dauerhaften Markierungen auf der Fläche vorgenommen und keine neuen Schutzgebiete abgegrenzt.
Im Rahmen dieser Erhebungen ist es den Kartierenden als Beauftragte der LUBW grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten.
(§ 52 Naturschutzgesetz).
Die Kartierenden betreten nur offene Landschaft und Wald im Außenbereich. Fest umzäunte Privatgärten und Anlagen werden ohne Zustimmung nicht betreten.
Die von der LUBW beauftragten Personen haben eine Kartierbescheinigung erhalten, die sie im Gelände mit sich führen und auf Nachfrage vorzeigen können.
Bei Fragen steht Ihnen die LUBW gerne zur Verfügung, E-Mail-Adresse: poststelle@lubw.bwl.de.