Vandalismus an der Murghalle – Strafanzeige wurde erstattet
In den letzten Tagen wurde die Murghalle erneut in schändlichster Weise beschmiert, worauf Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet wurde.
Die Beseitigung der Schmierereien ist für die Allgemeinheit mit erheblichem Mehraufwand und sehr hohen Kosten verbunden, abgesehen vom Ärgernis.
Auch der Skaterplatz und die Spielgeräte auf dem Spielplatz an der Murghalle wurden erneut besprüht und beschmiert.
Wir bitten die Bevölkerung um Mithilfe bei der Aufklärung und hoffen in Zukunft auf mehr Verantwortungsbewusstsein bei den Tätern. Es ist weder lustig noch cool, öffentliche Einrichtungen und Plätze mit Schriftzügen zu beschmieren.
Der Tatbestand der Sachbeschädigung ist in § 303 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Als Sachbeschädigung gilt die Zerstörung und Beschädigung fremden Eigentums - aber auch die unbefugte Veränderung des Erscheinungsbildes.
Sachdienliche Hinweise nimmt das Polizeirevier Bietigheim (Tel. 07245 91271-0) oder das Bürgermeisteramt
(Tel. 07222 9275-0) entgegen.