Informationen zum Grundsteuerbescheid
Die aktuell versandten Grundsteuerbescheide basieren weiterhin auf dem bisherigen Grundsteuerrecht, das noch für das Jahr 2024 gültig ist.
Die grundlegende Reform der Grundsteuer, inklusive der vom Finanzamt festgesetzten neuen Messbeträge aus der Hauptfeststellung vom 01. Januar 2022, wird erstmals in den Grundsteuerbescheiden für das Jahr 2025 berücksichtigt. Diese werden voraussichtlich im Januar 2025 versendet.
Zum jetzigen Zeitpunkt liegen noch nicht alle neuen Messbeträge für die Grundsteuer A und B vor, die für die Umsetzung der Grundsteuerreform erforderlich sind. Informationen über die zukünftige Höhe des Hebesatzes können daher zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht bereitgestellt werden.
Informationen zur Grundsteuerreform erhalten Sie unter:
https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/Grundsteuer-neu